Entsprechende Nachweise müssen zum Impftermin mitgebracht werden
Solingen/ Das Impfgeschehen in NRW wird entsprechend der Paragrafen 3 und 4 der Corona-Impfverordnung fortgesetzt. Ab Donnerstag, 6. Mai, können folgende Personengruppen bei der Kassenärztlichen Vereinigungen online oder telefonisch einen Impftermin buchen:
- maximal zwei Kontaktpersonen von Schwangeren bzw. Pflegebedürftigen, die eine Kopie des Mutterpasses bzw. des Nachweises der Pflegekasse vorlegen müssen
- Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen, die den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt sind
- Beschäftigte an weiterführenden Schulen
- Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel
- Beschäftigte in Drogeriemärkten
- Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz, in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden sowie
- Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Die Angehörigen der aufgezählten Berufsgruppen müssen zu ihrem Impftermin als Nachweis der berechtigten Priorisierung eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Das Arbeitsstättenprinzip ist für alle beruflich indizierten Impfungen aufgehoben. Personen mit einer beruflich indizierten Impfung können sich bei einem Impfzentrum ihrer Wahl impfen lassen. Die Buchung der Termine erfolgt ausschließlich über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung.
- Telefon: 0800 116 117 01
- Internet: www.116117.de