Unternehmen sollten dringend prüfen, ob ihre Fahrzeuge mautpflichtig werden oder Ausnahmen greifen – Die Bergische IHK berät.
Bergisches Land/ Ab 1. Juli gilt eine generelle Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Es bestehen aber zahlreiche Ausnahmetatbestände. Die Unternehmen sollten deshalb dringend prüfen, ob ihre Fahrzeuge mautpflichtig werden oder nicht, rät die Bergische IHK.
Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Ausgenommen sind teilweise auch weiter Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen genutzt werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Ladung von den Fahrenden zur Ausübung eines Handwerks benötigt wird, die sogenannte „Handwerkerausnahme“. Eine Erweiterung des Ausnahmetatbestandes um weitere Berufe und Branchen wurde von der Bundesregierung trotz zahlreicher Initiativen der Wirtschaft abgelehnt. So fallen beispielsweise Umzugsspeditionen oder Veranstaltungstechniker unter die neue Mautpflicht.
Bei Fragen zur neuen Maut hilft die Bergische IHK gerne weiter. IHK-Ansprechpartner ist Christian Bruch. E-Mail: c.bruch@bergische.ihk.de oder Telefonnummer 0202 / 2490 – 605.