Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wuppertal wurde durch Angehörige des Beschuldigten bei der Gerichtskasse ein Betrag von 40.000 Euro zur Schadens-Wiedergutmachnung eingezahlt
Solingen/ Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt derzeit weiterhin intensiv in einem mutmaßlichen Betrugsfall gegen den 50 Jahre alten Inhaber eines Reisebüros in der Solinger Innenstadt (SN berichtete: https://solinger-nachrichten.de/2024/07/25/verdacht-des-gewerbsmaessigen-betrugs-polizei-durchsucht-reisebuero-in-der-innenstadt/)
Eine Angehörige des Beschuldigten hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Wuppertal am heutigen Donnerstag einen Betrag von 40.000 Euro bei der Gerichtskasse eingezahlt, um den von der Staatsanwaltschaft erwirkten Arrestbeschluss des Amtsgerichts Wuppertal abzulösen. Die von der Staatsanwaltschaft aus zunächst gesperrten Konten und sichergestellten Sachwerte des Beschuldigten wurden kurzfristig wieder freigegeben.
Zeitgleich soll die Familie des Beschuldigten nach den Angaben seinen Verteidigers mit der Entschädigung der Geschädigten begonnen haben. Auch angesichts des bei Gericht hinterlegten Geldes ist davon auszugehen, dass alle Geschädigten voraussichtlich umfangreich entschädigt werden können.
Durch die Schadens-Wiedergutmachung im Rahmen des sog. Täter-Opfer-Ausgleiches gemäß § 46a StGB erwartet den Tatverdächtigen im Falle der Verurteilung nunmehr eine i.d.R. erheblich mildere Strafe.
Die umfangreichen Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft dauern weiterhin an. Gegen den Beschuldigten sind (Stand: 1. August) bislang 120 Strafanzeigen bei der Polizei eingegangen.