Nach dem Messerangriff am Wuppertaler Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium im Februar diesen Jahres muss der 17-Jährige Beschuldigte jetzt für 2 Jahre und 10 Monate in Jugendhaft – Das haben am Dienstag die Richter der 1. Jugendkammer am Landgericht Wuppertal entschieden – Sie sehen es als erwiesen an, dass er vier Mitschüler mit einem Messer angegriffen hat – Drei Messerangriffe bewerte die Jugenkammer als versuchten Mord – Der Tod der Mitschüler sei nach Ansicht der Richter „billigend in Kauf genommen“ worden
Wuppertal/ In dem Jugendstrafverfahren gegen Yilmaz B. wurde am Dienstagnachmittag vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal das Urteil verkündet. Der 17-jährige Angeklagte wurde des versuchten Mordes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, und einer weiteren gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Bei guter Führung hätte der Verurteilte die Möglichkeit, bereits nach 2/3 seiner Haftzeit (rund 2 Jahre) wieder in die Freiheit entlassen zu werden.
Drei Messerangriffe bewerte die Jugenkammer als versuchten Mord – Tod der Mitschüler „billigend in Kauf genommen“
Die Jugendkammer sah es nach der Durchführung der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der Angeklagte am 22. Februar diesen Jahres gegen 9.50 Uhr im Aufenthaltsraum der Oberstufe im Wuppertaler Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium nacheinander mit einem Messer auf vier Mitschüler eingestochen habe. Die ersten drei Angriffe bewertete die Kammer als versuchten Mord. Denn der Angeklagte habe die drei arg- und wehrlosen Mitschüler mit Wucht angegriffen, als diese ihm den Rücken zugedreht hätten. Die Geschädigten hätten hierdurch Stichverletzungen im Hals oder am Kopf erlitten. Diese seien derart gefährlich gewesen, dass der Angeklagte den Tod seiner Mitschüler jedenfalls billigend in Kauf genommen habe.
Demgegenüber habe der Angeklagte das letzte Opfer von vorne attackiert und die Stiche – anders als zuvor – mit deutlich weniger Kraft ausgeführt, so dass ein Tötungsvorsatz hier nicht mehr anzunehmen gewesen sei. Ein Sachverständiger hatte den Angeklagten im Vorfeld der Hauptverhandlung begutachtet und dabei festgestellt, dass der Angeklagte bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei.
Auf den Angeklagten war nach Mitteilung des Landgerichtes Wuppertal aufgrund seines Alters zur Tatzeit Jugendstrafrecht anzuwenden. „Wegen der Schwere der Schuld sei gegen den Angeklagten eine Jugendstrafe zu verhängen gewesen“, so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. Bei deren Höhe sei jedoch zu berücksichtigen gewesen, dass viele gewichtige Umstände für den Angeklagten gesprochen hätten, insbesondere, dass er sich bei der Tat in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden habe.
Die Hauptverhandlung war von Gesetzes wegen nicht öffentlich, weil der Angeklagte zur Tatzeit noch jugendlich war. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Frist von einer Woche kann Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte weiterhin als unschuldig.
Wie der WDR berichtet, wurde direkt nach der Urteilsverkündung der Haftbefehle gegen den Schüler aufgehoben. Er ist nun wieder auf freiem Fuß. Eine Woche lang kann er nun mit seinem Verteidiger beraten, ob sie gegen das Urteil vorgehen. Auch die Staatsanwaltschaft Wuppertal prüft eine mögliche Revision. Erst danach wird entschieden, wann er zum Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt antreten muss.