Langenfeld/ Im Internet waren in den letzten Tagen zahlreiche Kommentare über einen „defekten“ mobilen Blitzanhänger auf der Bergischen Landstraße direkt vor der Ampelanlage zur Straße Hardt zu lesen. Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt die Pressestelle des Kreises Mettmann, dass es in der letzten Wochen offensichtlich zu einer widerrechtlichen Entfernung der dort aufgestellten Tempo-30-Beschilderung gekommen ist.
Die Entfernung der Verkehrsschilder stelle einen strafbewährten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies gilt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die getroffene Maßnahme (Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) zur Vermeidung weiterer Verkehrsunfälle, mit teils erheblichen Unfallfolgen, getroffen wurde. Der Kreis Mettmann hat bereits Strafanzeige bei der Polizei erstattet.

Nach Aussage von Katharina Krause, Pressesprecherin des Kreises Mettmann, kam es in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Störversuchen der Überwachung, u.a. durch Bekleben bzw. Besprühen der Messanlage sowie Entfernen von Verkehrszeichen.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde die Beschilderung aktuell am 24. Oktober erneut durch Unbekannte entfernt. Bei einer Kontrolle am Vortag des Eingriffs, am 23. Oktober, war diese noch vollständig vorhanden, so Krause weiter.
Messungen werden im Zeitraum vom 24. bis 28 Oktober nicht ausgewertet
Da jedoch die von den Messungen betroffenen Verkehrsteilnehmer aufgrund der widerrechtlich entfernten Beschilderung keinen wissentlichen Verstoß begangen haben, werden die aus den Messungen erzeugten Bilder (vom 24. Oktober bis einschließlich 28. Oktober) nicht ausgewertet und die Verstöße somit nicht geahndet.