Bewerbung ist telefonisch, per E-Mail und online möglich
Solingen/ Am 23. Februar 2025 findet – vorbehaltlich der Entscheidung durch den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier – die vorgezogene Bundestagswahl statt. Dafür sucht die Stadt Solingen noch zahlreiche Wahlhelfer, die in einem der 81 Wahllokale oder bei der Briefwahl unterstützen möchten.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung des Wahlgeheimnisses im Wahllokal, die Bereitlegung der Stimmzettel, die Entscheidung über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen am Ende der Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahllokal.
Die Bewerbung ist per E-Mail an wahlhelfer@solingen.de unter Angabe der persönlichen Daten oder telefonisch unter der Rufnummer 0212 / 290 – 2372 möglich. Auch die Onlinebewerbung unter https://www.wahlhelfer.solingen.de ist ab sofort freigeschaltet.
Die Bewerber müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Die Wahlhelfer sollten nach Möglichkeit in Solingen wohnen und müssen wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Interessierte können sich bereits jetzt bewerben. Die Einberufungen selbst erfolgen jedoch erst mit offizieller Bekanntgabe des Wahltages.
Alle Teilnehmer erhalten für den jeweiligen Tag ein sog. „Erfrischungsgeld“. Die Höhe des Betrages richtet sich dabei nach den jeweiligen Aufgaben im Wahlvorstand.
Für Wahlvorsteher werden vorab Schulungen durchgeführt, alle Wahlhelfer können zudem Informationsmaterial nach den Schulungen erhalten.