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BlaulichtTödlicher Unfall auf der Wupper: Zwei angeklagte Kanutour-Veranstalter vor Gericht freigesprochen

Tödlicher Unfall auf der Wupper: Zwei angeklagte Kanutour-Veranstalter vor Gericht freigesprochen

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Solingen/ Am Freitagvormittag hat das Amtsgericht Solingen die Urteile gegen die beiden Verantwortlichen eines Kanutour-Anbieters gesprochen. Bei einem Unfall während einer Kanutour war am 12. August 2023 eine Teilnehmerin im Wasser der Wupper ertrunken.

Beide Angeklagten wurden durch das Amtsgericht Solingen freigesprochen. Mit den Freisprüchen ist das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden, am 12. August 2023 als Tour-Guides eine Kanutour auf der Wupper trotz Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes durchgeführt zu haben.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die Angeklagten als Tour-Guides eine Kanutour auf der Wupper durchgeführt. Bei der Kanutour ertrank eine Teilnehmerin, nachdem das Kanu in dem sie gesessen hatte, gegen einen Baum am Ufer getrieben worden war. Der Teilnehmerin gelang es nicht, das Boot zu verlassen. Auch einer der angeklagten Tour-Guides, der der Teilnehmerin zu Hilfe kam, schaffte es nicht, die Frau aus dem Boot zu befreien; infolge eines plötzlichen und schnellen Anstiegs des Pegels der Wupper ertrank die Teilnehmerin.

Die Angeklagten sind freigesprochen worden, weil der plötzliche und schnelle Anstieg des Wupperpegels für sie nicht vorhersehbar gewesen sei. Ein vom Gericht angehörter Sachverständiger hat einen plötzlichen und schnellen Anstieg des Pegels der Wupper bestätigt; dieser Anstieg sei durch Niederschläge verursacht worden, die nördlich von Solingen niedergegangen seien und eine Hochwasserwelle verursacht hätten. Nach den Feststellungen des Gerichts ist eine Unwetterwarnung für diese Niederschläge erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, als die Angeklagten bereits vor Ort in der Vorbereitung der Tour gewesen seien und keine Möglichkeit mehr gehabt hätten, von der Warnung Kenntnis zu erlangen.

Soweit den Angeklagten mit der Anklage vorgeworfen worden ist, zwei Kanus in unzulässiger Weise zu einem Katamaran verbunden zu haben, ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, es gebe keine Vorschrift, die eine solche Verbindung verbiete; zudem sei die Entscheidung für den Einsatz des Katamarans nicht von den Angeklagten getroffen worden, sondern von deren Chefs.

Der weitere Vorwurf, die Angeklagten hätten die Tour trotz einer bereits am Vormittag des Unfalltages eingetretenen brenzligen Situation durchgeführt, ist nach den Feststellungen des Gerichts ebenso wenig begründet gewesen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist zwar bei einer Tour am Vormittag ein Kanu gekentert. Das Kentern beruhte aber auf einer Überladung des Bootes.

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. In der Sitzung hat lediglich der Vertreter der Staatsanwaltschaft auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Der Vertreter der Nebenklägerin hat hierzu keine Erklärung abgegeben. Die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels beträgt eine Woche.

(Quelle: Pressestelle Amtsgericht Solingen)

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