Solingen/ Aufgrund wiederholter Bürgerbeschwerden über die zunehmende Befahrung der Fußgängerzone in der Innenstadt, wird die Stadtverwaltung ab sofort gezielte Schwerpunktkontrollen durchführen.
Ziel der Kontrollen ist es, die Sicherheit und Lebensqualität in der Innenstadt zu gewährleisten und mögliche Verstöße gegen die geltenden Regelungen zu ahnden. Die erste Schwerpunktkontrolle fand am Mittwoch, 18. Dezember, von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. In diesen zwei Stunden wurden fast 20 Fahrzeuge angehalten, die unberechtigt die Fußgängerzone befuhren. Seitens der Stadt wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Aufklärungsgespräche geführt.
Die Regelungen sehen vor, dass Lieferverkehr die Fußgängerzone der Innenstadt bis 11.00 Uhr und ab 18.30 Uhr zum Be- und Entladen befahren darf. Zudem können Sondergenehmigungen beim Straßenverkehrsamt eingeholt werden – unter anderem können dies Handwerker oder auch Pflegedienste tun. Auch im Stadtteil Ohligs könnte es bald solche Schwerpunktkontrollen, mit dem Fokus auf E-Roller, geben.
Sonderregelungen für Behinderte
Weitere besondere Regelungen sind zudem für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Diese Regelungen gelten gelten für schwerbehinderte Personen, die im Besitz von Sonderparkausweisen (blau mit Rollstuhlsymbol bzw. orange) sind. Entsprechende Sonderparkausweise werden dem berechtigten Personenkreis auf Antrag durch die Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.