Unter den 214 Beschuldigten befinden sich auch weiterhin mehrere Solinger
In der sogenannten „Schleuser-Affäre“ stehen inzwischen 214 Personen unter Verdacht, darunter weiterhin mehrere Solinger. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf Nachfrage und betonte, dass die Ermittlungen noch andauern.
Weiterhin im Fokus ist auch Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD). „Demzufolge wurden die Ermittlungen gegen ihn auch nicht eingestellt“, betont Staatsanwalt Julius Sterzel, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Das Verfahren sei von enormem Umfang und Komplexität geprägt, weshalb zum derzeitigen Zeitpunkt keine Prognose zum Abschluss der Ermittlungen möglich sei, so Sterzel weiter.
Der Tatvorwurf der möglichen Verwicklungen in den Schleuser-Komplex wiegt indes schwer. So hat der amtierende Oberbürgermeister Tim Kurzbach bislang öffentlich auch noch keine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob er bei der Kommunalwahl im kommenden Jahr 2025 erneut als Oberbürgermeisterkandidat der Solinger SPD ins Rennen geht. Wie aus gut unterrichteren Kreisen der Solinger Sozialdemokraten zu erfahren war, soll sich für den Fall von Kurzbachs Verzicht auf die Oberbürgermeisterkandidatur bereits der SPD-Landtagsabgeordnete Josef Neumann als Ersatzkandidat warmlaufen.
Umfangreiches Verfahren belastet die Ermittler
Die Staatsanwaltschaft steht weiterhin vor einer großen Aufgabe: Im Juli hatten die Ermittler mitgeteilt, rund 600 Aktenordner und 300 Datenträger sichten zu müssen. Unter den 214 Beschuldigten sind auch 152 mutmaßlich Geschleuste aus Nicht-EU-Staaten. Sie sollen jeweils bis zu 300.000 Euro für Aufenthaltstitel in Deutschland bezahlt haben. Den restlichen 62 Personen, darunter zahlreiche Mitarbeiter öffentlicher Dienststellen sowie bekannte Lokalpolitiker, wird vorgeworfen, an der Beschaffung der notwendigen Dokumente beteiligt gewesen zu sein.
Im April diesen Jahres fanden bundesweite Durchsuchungen in über 100 Objekten statt, darunter auch in der Klingenstadt. Ziel der Maßnahmen waren in Solingen unter anderem die Wirtschaftsförderung und die Ausländerbehörde in der Stadtverwaltung sowie die Wohn- und Geschäftsräume eines Solinger Unternehmers. Dieser sowie weitere städtische Mitarbeiter, darunter auch ein Beschäftigter einer städtischen Tochtergesellschaft, gehören weiterhin zum Kreise der Beschuldigten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung.