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SolingenAnstiftung zur Untreue in besonders schwerem Fall? CDU-Fraktion erstattet Strafanzeige gegen Oberbürgermeister...

Anstiftung zur Untreue in besonders schwerem Fall? CDU-Fraktion erstattet Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Tim Kurzbach

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Solingen/ Diese Nachricht sorgte hinter verschlossenen Türen bereits seit einigen Tagen für erhebliche Furore: Das im Auftrag der Solinger CDU-Fraktion erstellte Rechtsgutachten der renommierten und unabhängigen Kölner Fachanwaltskanzlei Dr. Tony Rostalski, mit Spezialisierung auf den Gebieten des Wirtschaftsstrafrechtes und der Corporate-Compliance, bringt den Solinger Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) sowie die städtische Beigeordnete Dagmar Becker (B90 / Die Grünen) und eine zuständige Stadtdienstleiterin im Solinger Rathaus in arge Bedrängnis. Die beiden Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung sollen sich der „Untreuehandlung in einem besonders schweren Fall“ schuldig gemacht haben. Oberbürgermeister Kurzbach wird in dem Rechtsgutachten die Anstiftung dazu vorgeworfen.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelt zudem bereits seit geraumer Zeit wegen des Verdachtes illegaler Luxus-Schleusungen von reichen Chinesen und Arabern gegen Kurzbach und Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung und der Solinger Wirtschaftsförderung. Das jetzt von der CDU vorgelegte Rechtsgutachten bringt damit weitere schwere Tatvorwürfe ans Tageslicht. So soll der Solinger Oberbürgermeister versucht haben, seine bisherigen Anwaltskosten in der „Schleuser-Affäre“ über das Rathaus finanzieren zu lassen. Dabei soll es sich in der Gesamtsumme um mehr als 200.000 Euro handeln.

So heißt es in dem unserer Redaktion vorliegenden Gutachten u.a.: „Das Verhalten begründet (…) den Tatverdacht für eine Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall.“ Das Rechtsgutachten wirft Kurzbach zudem vor, Druck auf Mitarbeiter der Stadtverwaltung ausgeübt zu haben.

Schreitet die Kommunalaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt ein?

Der Solinger CDU-Ratsherr Rafael Sarlak, selbst Rechtsanwalt und ordnungspolitischer Sprecher seiner Partei, betonte in einem Pressegespräch: „Während wir im städtischen Haushalt jeden Euro umdrehen müssen, erlaubt sich der Oberbürgermeister Luxus-Anwälte auf Kosten des Steuerzahlers. In jedem Unternehmen würde man so einen Chef sofort vor die Tür setzen.“

Der Vorgang wurde zwischenzeitlich auch der Kommunalaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen vorlegelegt. „Unsere Erwartung in Richtung der Kommunalaufsicht ist, dass sie Tim Kurzbach von seinen Aufgaben entbindet“ so Rafael Sarlak weiter.

Der Vorgang wurde samt Rechtsgutachten und zahlreicher weiterer Unterlagen zwischenzeitlich auch an die Staatsanwaltschaft Wuppertal abgegeben. Eine Strafanzeige wurde erstattet. Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert bestätige am letzten Freitag in einem Gespräch mit unserer Redaktion den Eingang entsprechender Unterlagen in seiner Behörde. Diese müssen nun zunächst gesichtet und ausgewertet werden. Auch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ist offenbar in das Verfahren eingeschaltet. So bestätigte die LKA-Pressesprecherin Daniela Dässel auf Nachfrage gegenüber unserer Redaktion, dass „ein passender Sachverhalt bekannt sei“. Dieser wird allerdings nicht federführend durch das LKA-NRW bearbeitet.

Städtische Dienstanweisung erst im September 2024 geändert

Hat Kurzbach in Zusammenhang mit dem Antrag auf Erstattung seiner Anwaltskosten eine städtische Dienstanweisung in Solingen zu seinen Gunsten ändern lassen? Auffällig ist dabei jedenfalls, dass es erst im September des letzten Jahres zu einer Änderung der Dienstanweisung über „Rechtschutz für Beschäftigte des Konzerns Stadt Solingen in Strafsachen“ gekommen ist. Bis dato durften Rechtsanwaltskosten nämlich lediglich im Rahmen der sog. Rechtsanwaltsgebührenordnung abgerechnet werden. Die neuen Regelungen sehen allerdings vor, dass auch höhere Kosten geltend gemacht werden können, wenn es sich dabei um sehr komplexe Fälle oder Fälle von besonderer Bedeutung handelt. Wie aus dem Rechtsgutachten der Kölner Fachanwälte hervorgeht, soll sich der Stundensatz einzelner Rechtsanwälte dabei auf bis zu 390,00 Euro belaufen.

Wie die Bild-Zeitung berichtet, soll es neben den Rechtsanwaltskosten aber auch noch um teure Luxusreisen auf Kosten der Solinger Wirtschaftsförderung gehen. So reiste der Solinger Oberbürgermeister im Oktober 2019 mit zehn Personen nach China (von dort kamen viele illegal Geschleuste). Die sechstägige Reise kostete für den OB und zwei Mitarbeiter 18.643,46 Euro.

Im August 2022 ging es ins Silicon Valley, da wurde es mit 22.860,70 Euro sogar noch teurer. An einem Abend wurde im „Madera Restaurant“ 5.315,73 Euro an einem anderen im „Restaurant Mustard“ 4.553,63 Euro ausgegeben, so die Bild-Zeitung weiter.

Und auch die Flugtickets waren nach Bild-Berichten mit 5.688,37 Euro pro Person nicht günstig. Alles abgerechnet über die Wirtschaftsförderung der Stadt, also mit Steuergeldern.

Der Solinger Oberbürgermeister Tim Kurzbach wehrt sich unterdessen gegen die Vorwürfe im Bezug auf die Anstiftung zu einer Untreuehandlung. Er betonte gegenüber der Solinger Presse: „Ich habe meinen Antrag auf Erstattung meiner Rechtsanwaltskosten zur Prüfung in der Verwaltung eingereicht, um eine unabhängige Entscheidung herbeizuführen.“ Dieses Verfahren sei durch die Bezirksregierung Düsseldorf zu Beginn bestätigt worden. Am Ende einer Prüfung durch die Stadtverwaltung „sind wir übereingekommen, dass auf meinen Vorschlag hin dieser Vorgang zusätzlich extern noch einmal geprüft werden soll. Auch dies ist aktenkundig“ so Kurzbach weiter.

Die Solinger Stadtdirektorin Dagmar Becker hat sich ebenfalls dazu gegenüber der Presse geäußert: „Wir haben das Vorgehen mit mehreren Beteiligten in der Verwaltung korrekt und nach den dienstlichen Vorgaben geprüft und entschieden. Sowohl ich als auch die Stadtdienstleitung haben intensiv, sauber und korrekt gearbeitet.“

Die zuständigen Ermittlungsbehörden arbeiten derzeit auf Hochtouren, um die erhobenen Vorwürfe aufzuklären.

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