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SolingenAnstiftung zur Untreue: Staatsanwaltschaft bestätigt weiteres Strafverfahren gegen OB Tim Kurzbach

Anstiftung zur Untreue: Staatsanwaltschaft bestätigt weiteres Strafverfahren gegen OB Tim Kurzbach

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Staatsanwaltschaft Düsseldorf bejaht Anfangsverdacht einer Straftat und bezieht sich dabei auf das von der CDU-Ratsfraktion in Auftrag gegebene Rechtsgutachten

Solingen/ Die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Kriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) hat am heutigen Freitag die Ermittlungen in einem weiteren Strafverfahren gegen den Solinger Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) bestätigt.

Nachdem in der „Luxus-Schleuseraffäre“ bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des „Verdachtes des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, Vorteilsannahme sowie Bestechlichkeit“ gegen den Solinger Oberbürgermeister geführt wird, kommt jetzt ein weiteres Strafverfahren aufgrund des „Verdachtes der Anstiftung zur Untreue“ dazu. Neben Kurzbach stehen auch zwei weitere leitende Bedienstete der Stadt Solingen im Focus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Dies bestätigte Staatsanwalt Julius Sterzel, Sprecher der ZeOS NRW auf Anfrage.

Seit dem 24. Januar wird gegen Kurzbach und weitere Personen ermittelt, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiterhin mitteilt. „Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal, welches ebenfalls die Strafanzeige eines Bürgers gegen den Oberbürgermeister der Stadt Solingen enthält, ist hier am 24.01.2025 eingegangen und wurde mit Verfügung vom selben Tag von der ZeOS NRW übernommen“.

Zudem stehen auch zwei leitende Mitarbeiterinnen der Stadt Solingen im Verdacht der Untreue. Nach Informationen, die unserer Redaktion vorliegen, soll es sich dabei um die 1. städtische Beigeordnete Dagmar Becker (B90/Die Grünen) sowie um eine weitere leitende Mitarbeiterin der Stadtverwaltung handeln.

Bezirksregierung Düsseldorf hat ebenfalls weitere Ermittlungen aufgenommen

Auch die Bezirksregierung Düsseldorf hat weitere Ermittlungen gegen OB Kurzbach aufgenommen und betreibt derzeit weitere Sachverhaltsaufklärung. „Auch der Bezirksregierung Düsseldorf liegt inzwischen die Information vor, dass bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen der neuen Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberbürgermeister Solingen geführt wird. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft bestehen gegen den Beschuldigten zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat der Anstiftung zur Untreue“ so Vanessa Nolte, Pressesprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf auf Anfrage unserer Redaktion.

Staatsanwaltschaft beruft sich auf Rechtsgutachten der CDU-Ratsfraktion und bejaht Anfangsverdacht einer Straftat

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehen dabei auf ein Rechtsgutachten zurück, dass die Solinger CDU-Ratsfraktion nach Bekanntwerden der Vorwürfe in Auftrag gegeben hatte. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie Auswertung des der Strafanzeige beigefügten Rechtsgutachtens wurde ein Anfangsverdacht zwischenzeitlich bejaht“ so Staatsanwalt Sterzel von der ZeOS NRW weiter. Das Rechtsgutachten bemängelt zudem, dass Kurzbach offenbar Druck auf Mitarbeiter ausgeübt haben soll.

In dem Rechtsgutachten (liegt unserer Redaktion vor) wird Kurzbach vorgeworfen, dass er versucht haben soll, seine Anwaltskosten in der sog. „Schleuser-Affäre“, wegen mutmaßlich illegaler Luxus-Schleusungen von Ausländern, über die Stadtkasse abzurechnen. Die Gesamtkosten sollen sich laut Inhalt des Rechtsgutachtens dabei für den ersten Prüfzeitraum auf insgesamt 210.167,09 Euro belaufen.

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