Solingen/ Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Solingen hat gestern Kenntnis über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Oberbürgermeister der Stadt Solingen in dem Ermittlungsverfahren wegen der Anstiftung zur Untreue erlangt.
Hierzu erklärt Rafael Sarlak, Sprecher der Fraktion: „Es ist und darf nicht normal sein, dass ein Oberbürgermeister – nach Änderung der entsprechenden Dienstanweisung – über 210.000 Euro aus der Stadtkasse für seine privaten Anwaltskosten erhält. Aus diesem Anlass hat unsere Fraktion ein Rechtsgutachten beauftragt, das den Anfangsverdacht einer Anstiftung zur Untreue zum Ergebnis hatte. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Anfangsverdacht ebenfalls bestätigt.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist die Auszahlung der Anwaltskosten entscheidend für den Tatbestand der Untreue. Nur weil diese im letzten Moment verhindert wurde, ist das Verfahren gestern eingestellt worden. Daraus folgt für uns, dass dem Oberbürgermeister – anders als er bislang behauptete – auch in Zukunft die Erstattung der Anwaltskosten von über 210.000 Euro nicht zusteht. Darüber hinaus sind wir überzeugt, dass die frühzeitige Intervention der CDU-Fraktion – aufgrund interner Hinweise aus der Verwaltung – entscheidend dazu beigetragen hat, dass finanzieller Schaden von der Stadt abgewendet wurde.
Zur Pflichtwidrigkeit der Genehmigung – und damit verbundenes Fehlverhalten des Oberbürgermeisters – nimmt die Staatsanwaltschaft ausdrücklich keine Stellung. Unsere Fraktion wartet nun die weiteren disziplinar- und strafrechtlichen Ermittlungen ab. Auch hier gilt selbstverständlich weiterhin die Unschuldsvermutung.“