Statements des Oberbürgermeisters und der Stadtdirektorin zum eingestellten Verfahren der Staatsanwaltschaft
Solingen/ Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat das Ermittlungsverfahren gegen den Oberbürgermeister und zwei Beschäftigte der Stadt Solingen wegen des Verdachts der Untreue bzw. der Anstiftung hierzu am Dienstag eingestellt. Die Begründung: „Erwiesene Unschuld“.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilt dazu in einer Presseerklärung u.a. folgendes mit: „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Oberbürgermeister seinen Antrag vor einer abschließenden Prüfung durch den städtischen Kämmerer zurückgezogen. Eine Auszahlung ist daher nicht erfolgt. Der Stadt Solingen ist durch die Handlungen der Beschuldigten – unabhängig von der Frage der etwaigen Pflichtwidrigkeit der Genehmigung – damit kein Vermögensnachteil entstanden, sodass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 266 des Strafgesetzbuches (Untreue) bereits unter diesem Gesichtspunkt nicht erfüll waren“ so der ermittelnde Staatsanwalt Julius Sterzel.
Die CDU-Ratsfraktion hatte auf Grundlage eines von ihr in Auftrag gegebenen anwaltlichen Gutachtens den Untreue-Vorwurf erhoben. Er richtete sich gegen den Oberbürgermeister, gegen die Stadtdirektorin sowie gegen eine Beschäftigte. Diese Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft nun vollständig abgewiesen.
Hintergrund der CDU-Vorwürfe war die mögliche Erstattung von Anwaltskosten durch die Stadt Solingen, von welcher der OB vor Beginn der Anschuldigungen abgesehen hatte.
Zur Einstellung des Verfahrens äußern sich Oberbürgermeister Tim Kurzbach und Stadtdirektorin Dagmar Becker:
Tim Kurzbach:
„Das Ergebnis freut mich, aber es überrascht mich keineswegs. Ich war überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft schnell zu der Erkenntnis gelangt, diese Ermittlungen einzustellen. Insofern freue ich mich, dass wir in diesem Fall den Beweis so schnell vorliegen haben. Ich bin froh, dass der Rechtsstaat in diesem Verfahren gut funktioniert hat. Ich zitiere gerne noch einmal: Eingestellt „wegen erwiesener Unschuld“!
Ich erinnere zugleich auch gerne noch einmal an meine Aussage aus meiner Erklärung, die ich vor wenigen Wochen abgegeben habe: „Am Ende dieses Verfahrens wird nichts, gar nichts stehen. Noch nicht einmal mehr ein Anfangsverdacht.“ Der Nachweis hierfür liegt nun vor.
Und aus diesem Grund stelle ich mich auch jetzt und heute ein weiteres Mal deutlich vor alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die öffentlich und parteipolitisch angegriffen worden sind, um mir zu schaden. Auch deren Unschuld ist damit erwiesen.
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist ungebrochen. Und deshalb sage ich ganz deutlich in die Richtung all derer, die in den vergangenen Monaten mit ihren Angriffen fahrlässig Vorverurteilungen in Kauf genommen haben: In unserem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung. Zu Recht, wie dieser vorliegende Fall beweist. Ich erinnere all diejenigen daran, dieses hohe Gut, endlich ernst zu nehmen, ihr Handeln zu überdenken und zu einem verantwortungsvollen Umgang zurückzukehren.
Dagmar Becker:
„Ich bin sehr froh und erleichtert, dass mit einer so schnellen und eindeutigen Entscheidung die Einstellung des Verfahrens erfolgt ist. Die Unschuld ist erwiesen. Ich hatte nichts Anderes erwartet. Auch die Beschäftigten im Rathaus sind sehr erleichtert.
Ich will hier aber auch noch einmal betonen: Wir haben sehr gründlich und gewissenhaft geprüft und dabei andere Stadtdienste einbezogen. Wir haben eindeutige Vorbehalte zur Höhe, zur möglichen Rückzahlung sowie zur abschließenden externen Prüfung formuliert. Unsere Vorbehalte wurden in dem Gutachten relativiert und sogar ignoriert. Das zeigt, das hier kein objektives Gutachten auf den Weg gebracht worden ist.
Ich bin davon überzeugt, dass nach der Einstellung dieses Verfahrens auch die disziplinarrechtlichen Überprüfungen durch die Bezirksregierung in ihrer Funktion als kommunale Aufsichtsbehörde schnell abgeschlossen werden. Denn diese Verfahren sind auch eine große Belastung für die Beschäftigten im Rathaus.
Ich hoffe auch, dass diejenigen, die das abgewiesene Verfahren auf den Weg gebracht haben, jetzt Vernunft und die angemessene Demut beweisen. Sie könnten sich durchaus auch bei dem einen oder der anderen entschuldigen. Leider ist viel Vertrauen zerstört worden.“
In der sog. „Luxus-Schleueraffäre“ wird der Solinger Oberbürgermeister Tim Kurzbach allerdings weiterhin als Beschuldigter geführt. „Das Ermittlungsverfahren wird wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, Vorteilsannahme sowie Bestechlichkeit geführt“ so Staatsanwalt Julius Sterzel.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt im „Luxus-Schleuserverfahren“ auch gegen weitere Mitarbeiter der Solinger Stadtverwaltung und der Wirtschaftsförderung. #
Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt auch hier für Oberbürgermeister Kurzbach und alle anderen Beteiligten die Unschuldsvermutung.