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Terroranschlag in Solingen: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen den syrischen Asylbewerber Issa Al H. (29)

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Solingen/ Wie heute bekannt wurde, hat die Bundesanwaltschaft am vergangenen Montag, 24. Februar, vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den Syrer Issa Al H. erhoben. Dem 29-jährigen Beschuldigten wird dreifacher Mord sowie zehnfacher versuchter Mord vorgeworfen. Insbesondere wird ihm vorgeworfen, die Taten aus niedrigen Beweggründen und in zwölf Fällen mit Heimtücke begangen zu haben. In der Anklage sind zudem Vorwürfe der gefährlichen und schweren Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung enthalten.

Die Ermittlungen zu Issa Al H. konzentrieren sich vor allem auf einen Anschlag, den er am 23. August 2024 beim „Festival der Vielfalt“ in der Solinger Innenstadt verübt haben soll. Motiviert von seiner radikal-islamistischen Überzeugung, soll er die Besucher des Festes als Vertreter der abgelehnten westlichen Gesellschaft angesehen haben und wollte sich für militärische Interventionen westlicher Staaten rächen, so die Anklage weiter.

Foto: Gianni Gattus

Im Vorfeld des Anschlags soll der Angeklagte Issa Al H. ein bislang unbekanntes Mitglied der Terror-Organisation „Islamischen Staates“ (IS) über einen Messenger-Dienst kontaktiert haben. Diese Person soll ihn n in seinem Vorhaben bestärkt haben und versicherte, dass der IS die Verantwortung für die Tat übernehmen würde. Al H. erstellte daraufhin Videos, in denen er den Treueschwur des IS verlas und den bevorstehenden Anschlag ankündigte. Diese Videos übermittelte er am Abend des Anschlags an seine IS-Kontaktperson.

Bei dem Anschlag auf dem Stadtfest stach Issa Al H. mehrfach mit einem Messer hinterrücks auf zahlreiche Besucher ein. Drei Menschen, darunter zwei Männer (†56/57) sowie eine Frau (†56), wurden getötet. Darüber hinaus wurden zehn weitere Personen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Der IS verkündete am nächsten Tag, dass der Anschlag von einem ihrer Mitglieder verübt worden sei. Issa Al H. wurde am 25. August 2024 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Foto: Gianni Gattus

Der Fall hat in Deutschland zahlreiche politische Diskussionen über die Abschiebepraxis und die innere Sicherheit entfacht. Al H. hätte bereits 2023 gemäß EU-Asylrecht nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Doch als die Behörden ihn aus seiner Unterkunft abholen wollten, war er nicht auffindbar; ein zweiter Abschiebungsversuch wurde nicht unternommen. Dieser Vorfall hat zu einem Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag geführt, der klären soll, weshalb die ursprünglich geplante Abschiebung gescheitert ist.

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