- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeigespot_img
RegionalesBrandstiftung am Grünewald: Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Polizeiführung ab

Brandstiftung am Grünewald: Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Polizeiführung ab

- Anzeige - spot_img

Staatsanwaltschaft erkennt kein strafbares Verhalten – Kritik an Ermittlungspraxis bleibt bestehen

Wuppertal/Solingen – Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl sowie gegen leitenden Ermittlungsbeamte des Polizeipräsidiums aufzunehmen. Dies geht aus einem Bescheid vom 9. April hervor. Grund dafür sei, dass kein hinreichender Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten der betroffenen Personen vorliege, heißt es aus der Behörde.

Hintergrund: Mordprozess nach Brandstiftung

Derzeit läuft vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wuppertal ein aufsehenerregender Prozess. Angeklagt ist ein Solinger (40), dem unter anderem Mord durch eine schwere Brandstiftung in Solingen zur Last gelegt wird. Eine Anwältin, die im Verfahren als Nebenklagevertreterin auftritt, hatte durch eigene Recherchen auf angeblich Unregelmäßigkeiten in den Ermittlungen der Polizei hingewiesen.

So seien etwa Lichtbilder, die bei einer Hausdurchsuchung entstanden und Bücher mit NS-Bezug zeigen, nicht zur Ermittlungsakte genommen worden. Auch ein in einer vom Angeklagten genutzten Garage aufgefundener Zettel mit einem mutmaßlich fremdenfeindlichen Gedicht wurde von der Polizei nicht sichergestellt.

Staatsanwaltschaft sieht keine strafrechtliche Relevanz

Die Staatsanwaltschaft betont, dass ihre Entscheidung allein die strafrechtliche Bewertung des polizeilichen Verhaltens betrifft – und nicht etwa die Frage, ob ein fremdenfeindliches Motiv beim Tatverdächtigen vorlag. Diese Beurteilung obliegt weiterhin dem Gericht im laufenden Hauptverfahren.

Laut dem Bescheid seien die Bücher in einer leerstehenden Wohnung entdeckt worden, die nicht vom Tatverdächtigen selbst bewohnt wurde. Die Polizei habe die Bücher zwar fotografiert, aber nicht in die Ermittlungsakte aufgenommen. Die Fotos seien jedoch dem Staatsschutz zur Bewertung übermittelt worden. Der Verdacht, die Beamten hätten absichtlich Beweismittel unterdrückt, sei nicht belegbar – entsprechende Vorsatz-Anzeichen fehlten vollständig.

Auch andere Straftatbestände ausgeschlossen

Weitere denkbare Straftatbestände wie Strafvereitelung im Amt, Urkundenunterdrückung oder Verwahrungsbruch wurden ebenfalls geprüft, jedoch verworfen. Für eine versuchte Strafvereitelung fehlten Hinweise auf ein bewusstes Zurückhalten relevanter Beweise. Ein Verwahrungsbruch scheide aus, da die Bilder nicht aus dem Dienstgebrauch entfernt worden seien.

Auch die unterlassene Sicherung des Zettels mit dem Gedicht begründe keinen Anfangsverdacht. Die Garage sei mit zahlreichen Gegenständen vollgestellt gewesen, die Polizei habe vorrangig nach Brandbeschleunigern gesucht. Ein Übersehen des Zettels sei angesichts der Umstände plausibel, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Kritik an Polizeiarbeit bleibt bestehen

Zwar erkennt die Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten, doch die Kritik an der Sorgfalt der Polizei bleibt bestehen. Die Ermittlungsarbeit sei in Teilen „nicht sachgerecht“ gewesen, insbesondere die Dokumentation der Funde hätte umfassender ausfallen müssen. Ob die Gegenstände und Texte tatsächlich Rückschlüsse auf ein fremdenfeindliches Tatmotiv zulassen, bleibt Aufgabe der richterlichen Bewertung im Mordprozess.

Möglichkeit zur Beschwerde

Der ablehnende Bescheid wurde der Nebenklagevertreterin bereits zugestellt. Die Nebenkläger haben nun die Möglichkeit, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf einzulegen.


Einordnung: Der Fall wirft erneut die Frage auf, wie konsequent rassistische oder extremistische Hinweise im Umfeld schwerer Gewalttaten von Ermittlungsbehörden verfolgt werden. Auch wenn kein strafrechtliches Fehlverhalten festgestellt wurde, steht das Vorgehen der Polizei weiter in der öffentlichen Kritik.

- Anzeige - spot_img
- Anzeige -

Weitere Nachrichten

- Anzeige -spot_img