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Solingerin (38) missbraucht Stiefsohn und dreht Kinderpornos – Landgericht verhängt sieben Jahre Freiheitsstrafe

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Wuppertal/ Das Landgericht Wuppertal hat eine 38-jährige Solingerin wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und der gewerbsmäßigen Herstellung von Kinderpornografie zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Angeklagte hatte ihren Stiefsohn im Vorschulalter nackt zur Schau gestellt, sexuell missbraucht und die Aufnahmen für insgesamt mehr als 4.500 Euro an ihren früheren Lebensgefährten verkauft. Das Gericht stellte fest, dass finanzielle Motive im Vordergrund standen. Die Taten erstreckten sich über einen Zeitraum von zwei Jahren, zwischen Mitte 2019 und Sommer 2021.

99 Anklagepunkte – „Zur Not eben von dem Kleinen
Während der Ermittlungen, die über ein Jahr dauerten, befand sich die bisher nicht vorbestrafte Frau auf freiem Fuß. Seit der Prozessaufnahme im März 2025 sitzt sie jedoch in Untersuchungshaft. Bewährung ist bei dem Strafmaß ausgeschlossen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Im Verlauf des Prozesses wurden mehr als 99 Anklagepunkte geprüft, von denen das Gericht mehr als ein Drittel als zweifelsfrei erwiesen wertete. In einer Nachricht an ihren damaligen Lebenspartner hatte die Frau zunächst Aufnahmen von sich selbst angeboten. Als dies nicht mehr ausreichte, schlug der Mann vor: „Zur Not eben von dem Kleinen“.

Auch Kinder aus dem Umfeld betroffen
Laut Urteil habe die Angeklagte nur kurz gezögert und schließlich regelmäßige Aufnahmen des Kindes geliefert. Neben dem Stiefsohn sollen auch weitere Kinder aus dem Umfeld betroffen sein. Andere strafrechtliche Ermittlungen gegen den früheren Lebenspartner hatten die Taten der Angeklagten ans Licht gebracht. Er wurde in einem anderen Bundesland bereits zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zum Schutz der Intimsphäre der betroffenen Kinder und der Angeklagten war die Öffentlichkeit teilweise während der Hauptverhandlung ausgeschlossen.

Die leibliche Mutter des Jungen, die Ehefrau der Angeklagten, gab an, von den Taten nichts gewusst zu haben. Das zuständige Jugendamt hat der Mutter erlaubt, wieder mit ihrem Sohn zusammenzuleben. Zwischen den beiden Frauen läuft derzeit die Scheidung.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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