Grabschmuck ist nur begrenzt erlaubt
Solingen/ Auf dem Waldfriedhof in Ohligs bietet die städtische Friedhofsverwaltung mit Baumgrabstätten eine besondere Bestattungsart an. Die Nähe zur Natur schafft einen würdevollen Ort, der Ruhe bietet und zur Andacht einlädt. Eine Grabgestaltung wie bei traditionellen Gräbern ist hier deshalb nicht erlaubt. Auch üppiger Grabschmuck mit Gestecken, persönlichen Gegenstände, Figuren oder anderen Dekoration ist nicht vorgesehen, vielmehr soll die natürliche Umgebung des Waldes ihre Wirkung entfalten. Erlaubt ist deshalb nur passender, dezenter Schmuck, etwa eine Schale aus Steingut, bepflanzt mit Waldpflanzen wie Efeu oder verschiedenen Gräsern sowie eine Grablampe mit LED-Licht. Was möglich ist, kann mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden.
Leider hat sich aktuell an den Baumgrabstätten zu viel und oft unpassender Schmuck angesammelt. Die Würde des Ortes leidet, der naturnahe Charakter der Bestattungsbäume ist gestört. Bei der Friedhofsverwaltung gehen deshalb Beschwerden an. Sie bittet nun Angehörige, den Grabschmuck vor Ort zeitnah zu prüfen und deutlich zu reduzieren.
Am Dienstag, 29. April, wird die Friedhofsverwaltung alle Gegenstände einsammeln, die nicht zum Ort passen. Sie können anschließend vom 30. April bis 31. Mai nach vorheriger Terminabsprache im Friedhofsbüro auf dem Waldfriedhof in Ohligs abgeholt werden.
Weitere Informationen beim Friedhofstelefon unter der Rufnummer 0212 / 290 – 4830 (Montag und Mittwoch 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr).