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Dies & DasFußgängerzone in der Innenstadt für den Radverkehr freigegeben

Fußgängerzone in der Innenstadt für den Radverkehr freigegeben

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Solingen/ Radfahrer dürfen jetzt auch durch die Fußgängerzone in der Solinger Innenstadt fahren. Schilder weisen auf die neue Regelung hin. Sie gilt zunächst versuchsweise bis Oktober.

Die Hauptstraße kann nun durchgängig von Kasinostraße bis Entenpfuhl befahren werden. Über Klosterwall führt die Verbindung von der Hauptstraße zur Kölner Straße, über die Kirchgasse geht es zur Stadtkirche, über die Linkgasse bis zum Eiland, über Eiland zum Ufergarten. Auch die Verbindung über Breidbacher Tor zur Goerdelerstraße kann genutzt werden. Damit ist es möglich, mal eben zur Eisdiele, zum Bäcker oder zum Frisör zu fahren, Bekleidung, Gemüse oder Obst einzukaufen.

Karte: Stadt Solingen

Ausgenommen sind die Bereiche Goerdelerstraße bis Kasinostraße, Fronhof, Alter Markt, Kirchstraße und Ohliger Tor. Hier sind mehr Fußgänger unterwegs und es gibt Außengastronomie.

In der Fußgängerzone gelten diese Regeln

Erlaubt ist Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h)

Radfahrer müssen auf Personen, die zu Fuß unterwegs sind, Rücksicht nehmen. Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Wenn nötig, muss der Radverkehr warten.

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