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BlaulichtBrandstiftung am Grünewald: Debatte über mögliches rechtsextremes Tatmotiv hält an

Brandstiftung am Grünewald: Debatte über mögliches rechtsextremes Tatmotiv hält an

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Die Staatsanwaltschaft Wuppertal sieht weiterhin keine Belege für eine rechtsextreme Gesinnung beim Täter des verheerenden Brandanschlags in Solingen. Dennoch gibt es Kritik an den Ermittlungen – und neue Fragen zu möglichen Hinweisen.

Solingen/ Im Fall des tödlichen Brandanschlags auf ein Mehrfamilienhaus in Solingen im März 2024, bei dem eine vierköpfige bulgarische Familie ums Leben kam, schließt die Staatsanwaltschaft Wuppertal ein rechtsextremes Tatmotiv nach wie vor aus. Auch nach Auswertung digitaler Spuren und beschlagnahmter Materialien gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine entsprechende Gesinnung, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags.

Der 40-jährige deutsche Angeklagte hatte gestanden, das Feuer gelegt zu haben. Das betroffene Gebäude war überwiegend von Menschen mit Migrationshintergrund bewohnt. Die Flammen breiteten sich so schnell aus, dass die 28 und 29 Jahre alten Eltern sowie ihre beiden kleinen Töchter keine Überlebenschance hatten.

Besondere Brisanz erhält der Fall durch Funde in der Wohnung des Angeklagten: Ermittler entdeckten Bücher aus der NS-Zeit, ein rassistisches Gedicht und rechtsextreme Dateien auf einem Datenträger. Die Staatsanwaltschaft verweist jedoch darauf, dass bislang kein direkter Nachweis vorliegt, dass der Angeklagte diese Inhalte selbst gesammelt oder genutzt habe. Zur weiteren Klärung werden derzeit die Internetaktivitäten des Mannes aus den vergangenen zehn Jahren detailliert ausgewertet.

Für erhebliche Kritik sorgt ein internes Papier der Polizei, das den Anschlag zunächst als politisch rechts motiviert einstufte. Diese Einschätzung wurde später handschriftlich geändert und tauchte somit nicht in den offiziellen Prozessakten auf. Vertreter der Nebenklage werfen den Ermittlungsbehörden in diesem Zusammenhang vor, Hinweise auf ein rassistisches Motiv gezielt zurückgehalten zu haben. Sie kritisieren auch, dass die Einordnung des Falls als nicht politisch motiviert vorschnell erfolgt sei – eine Einschätzung, die bereits frühzeitig vom Wuppertaler Polizeipräsidenten geäußert wurde.

Die Vorwürfe führen zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens. Eigentlich war die Urteilsverkündung bereits für einen früheren Zeitpunkt vorgesehen. Aufgrund der neuen Entwicklungen hat das Gericht inzwischen elf weitere Verhandlungstermine bis Ende Juli angesetzt.

Der Fall sorgt nicht nur wegen seines tragischen Ausmaßes für Aufsehen, sondern auch wegen der andauernden Debatte über den Umgang der Behörden mit potenziell rechtsextremen Tatmotiven. Die öffentliche Diskussion dürfte das Verfahren weiterhin begleiten – ebenso wie die Frage, ob wirklich alle relevanten Spuren berücksichtigt wurden.

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