Solingen/ Ein besonders schwerer Fall sexuellen Missbrauchs hat am Landgericht Wuppertal mit einem drastischen Urteil geendet. Ein 39-jähriger Mann aus Solingen wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt, zudem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an.
Täter hatte das Leben des Kindes vollständig kontrolliert
Der Fall sorgte für Entsetzen: Der Angeklagte hatte über ein Onlinespiel Kontakt zu dem Jungen aufgenommen. Anfangs verlangte er intime Videos, später kam es zu physischen Übergriffen bei persönlichen Treffen in Solingen. Die Taten zogen sich über Wochen im Frühjahr 2024 hin und sollen sich laut Anklage bis zur Vergewaltigung gesteigert haben. In dieser Zeit stand der Mann in ständiger Verbindung mit dem Kind. „Sie waren 24/7 in Kontakt, er hatte das ganze Leben des Geschädigten übernommen“, sagte die vorsitzende Richterin. Der Täter verfasste nach Feststellung des Landgerichtes Wuppertal sogar Nachrichten in dessen Namen an Dritte.
Missbrauch im Wald – Geständnis verhindert Aussage des Jungen
Ein Teil der Taten ereignete sich in einem Solinger Stadtwald. Der Angeklagte zeigte sich geständig, wodurch dem zur Tatzeit 11-jährigen Jungen eine Aussage vor Gericht erspart blieb – ein Umstand, der als entlastend gewertet wurde. Zuvor hatte das Kind bereits eine Aussage abbrechen müssen, weil die emotionale Belastung zu groß war. Große Teile der Verhandlung fanden daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um das Opfer zu schützen.
Gericht sieht außergewöhnliche Schwere der Schuld
In der Urteilsbegründung fand die Vorsitzende Richterin klare Worte: „Es geht um schwerste Straftaten zum Nachteil eines Kindes. Es ist der Albtraum jeder Mutter.“ Sie bezeichnete das Verfahren als „Ausnahmeprozess“. Die Folgen für das Kind seien kaum abschätzbar. Der Angeklagte sei voll schuldfähig, das Urteil aber noch nicht rechtskräftig. Bis dahin bleibt er in Untersuchungshaft.
Angeklagter war obdachlos – Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit
Der verurteilte Mann ist ausgebildeter Erzieher, war jedoch zuletzt in der Gastronomie tätig. Zur Tatzeit lebte er obdachlos, teilweise in einer selbstgebauten Hütte in Gräfrath. Er ist bislang nicht vorbestraft. Die Sicherungsverwahrung wurde zum Schutz der Allgemeinheit angeordnet und gilt solange, wie vom Mann eine Gefahr ausgeht. Rechtsmittel gegen das Urteil sind noch möglich. Die Taten kamen erst ans Licht, nachdem Außenstehende die Polizei informierten – kurz darauf erfolgte die Festnahme.