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Justiz-Skandal im Landgericht Wuppertal: Drogendealer aus U-Haft entlassen – Richter arbeitete offensichtlich zu langsam

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Ein verurteilter Drogendealer ist wieder auf freiem Fuß – nicht etwa wegen eines Freispruchs, sondern weil das Gericht seine Arbeit zu langsam erledigte. Ein Fall, der tiefe Fragen zur Effizienz der Justiz am Landgericht in Wuppertal aufwirft.

Wuppertal – Erkan Ö. (48) aus Leverkusen wurde im August 2024 vom Landgericht Wuppertal zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf: Beteiligung am Handel mit 40 Kilogramm Kokain. Doch statt seine Strafe anzutreten, durfte der mutmaßliche Dealer nun die Untersuchungshaft verlassen – auf Anordnung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Der Grund: Überlange Verfahrensdauer.

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, hatte das Landgericht Wuppertal es versäumt, dem Verurteilten fristgerecht das schriftliche Urteil samt Verhandlungsprotokoll zuzustellen. Das war jedoch notwendig, damit sein Anwalt die bereits eingelegte Revision inhaltlich begründen konnte. Da dieses Dokument monatelang ausblieb, griff die Unschuldsvermutung erneut – trotz des erstinstanzlichen Urteils.

Insgesamt saß Ö. 20 Monate in Untersuchungshaft. Zu lang, wie das OLG nun entschied: Bei Inhaftierten sei eine „größtmögliche Beschleunigung“ des Verfahrens zwingend erforderlich. In dem Beschluss des OLG heißt es deutlich: „Der Zeitraum zwischen Absetzung des schriftlichen Urteils und der Protokollfertigstellung beträgt inzwischen länger als sechs Monate.“ Eine klare Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze.

Dr. Helena Salamon-Limberg, Sprecherin des Landgerichts Wuppertal, erklärte gegenüber Medienvertretern, dass der zuständige Richter die rechtlichen Konsequenzen der Verzögerung offenbar anders eingeschätzt habe als das OLG. Man bedaure die lange Bearbeitungszeit.

Die Staatsanwaltschaft zeigt sich über die Panne wenig erfreut – öffentlich äußern will sie sich jedoch nicht. Im Hintergrund scheint die Sorge zu wachsen, dass sich Ö., ein Deutsch-Türke, in Erwartung einer langjährigen Haftstrafe möglicherweise in die Türkei absetzen könnte.

Der Fall ist noch nicht abgeschlossen: Die eingelegte Revision liegt nun beim Bundesgerichtshof. Sollte das Urteil dort bestätigt werden, ist die Haft dennoch zu vollstrecken. Doch bis dahin bleibt Ö. auf freiem Fuß – ein Umstand, der viele an der Funktionsfähigkeit der Justiz zweifeln lässt.

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