Das muss bei der Haltung von Schweinen jetzt auch in der Klingenstadt beachtet werden
Solingen – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Menschen ungefährliche, für Wildschweine und Hausschweine aber hochansteckende und zumeist tödlich verlaufende Virusinfektion. In Schweinehaltungsbetrieben kann die Tierseuche, gegen die es bislang keine Impfung gibt, zu großen wirtschaftlichen Schäden führen. Im Kreis Olpe wurden nun fünf verendete Wildschweine aufgefunden, bei denen das Virus der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen wurde. Entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Unter anderem werden Kadaver-Suchhunde und Drohnen bei der Suche von verendeten Wildschweinen eingesetzt.
Bitte unterstützen Sie durch verantwortungsbewusstes Verhalten
Als Hauptübertragungsquelle der ASP gilt neben direktem Kontakt zu infizierten Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger, der außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, neben Tierkontakten auch über Gegenstände wie Kleidung, Schuhwerk, Werkzeuge, Autoreifen, Transportfahrzeuge oder über Nahrungsmittel wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurst- oder Schinkenbrot übertragen und verbreitet werden.
In den Bereichen, in denen Wildschweine vorkommen könnten, dürfen Lebensmittelreste nur in sicher verschlossenen Mülleimern entsorgt werden. Essensreste müssen auf Picknickplätzen oder Rastplätzen im Wald und im ländlichen Raum vermieden oder ordnungsgemäß, also für Wildschweine unzugänglich, entsorgt werden. Für Schweine besteht seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.
Schweinehalter, auch Hobbyhalter, sind zur Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet
Jede Schweinehaltung in Solingen, Wuppertal oder Remscheid muss beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet werden. Falls Halter ihr Schwein noch nicht gemeldet haben, bittet das BVLA das umgehend nachzuholen (Kontakt: veterinaeramt@solingen.de).
Spaziergänge mit Schweinen (auch mit sogenannten Mini-Schweinen) sind streng untersagt.
Wichtig ist der Schutz der eigenen Hausschweine, wie das Einzäunen der Stallanlagen und Ausläufe inklusive der Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert wird. Der Zutritt in die Stallungen soll nur über Hygieneschleusen erfolgen. Verendete Tiere müssen regelmäßig auf ASP untersucht werden. Die Infektion eines Schweines mit ASP hat immer den Tod des Tieres zur Folge – entweder durch Krankheit oder durch behördliche Maßnahmen.
Bitte melden Sie tote Wildschweine
Funde von toten Wildscheinen sind bitte unmittelbar unter genauer Angabe des Fundortes zu melden. Wer ein totes Wildschwein in Nordrhein-Westfalen findet, wird gebeten, dies unter der Telefonnummer 0201 – 714488 bei der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) zu melden. Diese kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.
Alternativ können Funde in Solingen, Wuppertal und Remscheid auch direkt per E-Mail an das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (veterinaeramt@solingen.de) mitgeteilt werden. Das LAVE NRW gibt Merkblätter mit Informationen für Landwirte und andere Schweinehalter, für Jäger und Touristen heraus.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Veterinäramt unter der E-Mailadresse veterinaeramt@solingen.de.