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SolingenVersäumnisse bei Abschiebung: Solingen-Attentäter hätte längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen

Versäumnisse bei Abschiebung: Solingen-Attentäter hätte längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen

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Ein Jahr vor dem tödlichen Messerangriff auf dem „Festival der Vielfalt“ in Solingen scheiterte die Abschiebung des späteren Täters – wegen eines simplen Problems: Er war nicht in seinem Zimmer. Ein Einzelfall? Offenbar nicht.

Solingen – Am 5. Juni 2023 sollte der syrische Asylbewerber Issa Al Hasan nach Bulgarien abgeschoben werden. Die zuständigen Mitarbeiter der Ausländerbehörde klopften einmal an seine Tür in der Flüchtlingsunterkunft in Paderborn – doch der Mann war nicht da. Das reichte aus, um den Abschiebeversuch abzubrechen. Obwohl Al Hasan sowohl am Vortag als auch nach dem gescheiterten Abschiebungsversuch noch beim Mittagessen gesehen wurde, unternahm die Behörde keinen weiteren Versuch, ihn erneut aufzugreifen.

Ein Jahr später, am 31. August 2024, erstach Al Hasan bei einem Messerangriff auf dem „Festival der Vielfalt“ auf dem Fronhof in der Innenstadt drei Menschen und verletzte acht weitere schwer. Heute steht er wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes vor Gericht.

Die Frage, wie es dazu kommen konnte, beschäftigt nun einen Untersuchungsausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag. Dort erklärte ein Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld, das Verhalten des Täters sei keine Ausnahme: „Es kommt öfter vor, dass Personen nicht angetroffen werden, als dass sie angetroffen werden.“ Dass Abschiebungen an einem nicht geöffneten Zimmer scheitern, sei „völlig im normalen Rahmen abgelaufen.“

Nach damaliger Gesetzeslage durften die Beamten zwar Gemeinschaftsräume, Flure und Toiletten durchsuchen, nicht aber die Zimmer anderer Bewohner – selbst wenn der Verdacht bestand, dass sich die betreffende Person dort versteckt halten könnte. Ein einfacher Trick genügte also, um einer Abschiebung zu entgehen: Wer sich rechtzeitig zurückzog, etwa in das Zimmer eines Nachbarn, war vor Zugriff sicher.

Die Frist zur Überstellung nach Bulgarien verstrich – sie konnte laut Behörde nicht verlängert werden. Ende August 2023 wurde Issa Al Hasan deshalb nach Solingen verlegt. Nur ein Jahr später sollte sich genau dort die tödliche Attacke ereignen.

Der Fall wirft Fragen zur Praxis deutscher Ausländerbehörden auf – und zeigt, wie gravierend die Folgen eines vermeintlich „normalen“ Verwaltungsversagens sein können.

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