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SolingenTödlicher Brandanschlag am Grünewald: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Daniel S.

Tödlicher Brandanschlag am Grünewald: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Daniel S.

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Solingen – Im Prozess um den verheerenden Brandanschlag in Solingen hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Angeklagten Daniel S. gefordert. Zudem sieht die Anklagebehörde die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Der 40-Jährige hatte gestanden, am 25. März 2024 in einem Mehrfamilienhaus an der Grünewalder Straße absichtlich ein Feuer gelegt zu haben. Dabei kamen vier Menschen ums Leben: ein Ehepaar bulgarischer Herkunft und deren zwei Kinder im Alter von drei Jahren und wenigen Monaten.

Neben der tödlichen Brandstiftung wird Daniel S. auch versuchter Mord an weiteren 20 Hausbewohnern vorgeworfen, die dem Feuer nur knapp entkamen. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich nicht um einen Einzelfall. Bereits im November 2022 soll der Angeklagte im selben Gebäude ein weiteres Feuer gelegt haben, im Februar 2024 folgte ein weiterer Brandanschlag an der Josefstraße. Zudem muss er sich wegen eines Angriffs mit einer Machete auf einen Bekannten verantworten. Ein weiterer Brand in Wuppertal ist aktuell Gegenstand eines separaten Verfahrens.

Die Motive des Mannes sieht die Anklage in einer Persönlichkeitsstörung begründet. Daniel S. gilt als arbeitslos und drogenabhängig. Hinweise auf ein rechtsextremes Tatmotiv fand die Staatsanwaltschaft hingegen nicht. Auch nach umfangreicher Auswertung digitaler Spuren konnten keine Kontakte zu extremistischen Gruppen oder Anzeichen einer Radikalisierung festgestellt werden, betonte Sitzungsvertreter Christopher Bona. Anderslautende Vorwürfe der Nebenklage seien laut Bona „reine Spekulationen“.

Drei Nebenklagevertreter hatten zuvor scharfe Kritik an den Ermittlungen geäußert. Sie warfen der Polizei vor, mögliche rassistische Beweggründe des Täters nicht ausreichend untersucht zu haben. Ebenso stand der Verdacht im Raum, Beweise seien bewusst zurückgehalten worden. Bona wies diese Vorwürfe entschieden zurück. Ein nicht in die Akten eingeflossener Fund des Staatsschutzes sei ein „bedauerlicher Arbeitsfehler“, jedoch keine „Vertuschung“.

Das Landgericht Wuppertal will sein Urteil am kommenden Mittwoch verkünden. Dann sollen auch die letzten Plädoyers von Nebenklage und Verteidigung erfolgen.

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