Ein Mann, der in Solingen eine bulgarische Familie auslöschte, weitere Menschen lebensgefährlich verletzte und einen Bekannten mit einer Machete attackierte, ist am Mittwochnachmittag zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Fall zieht weite Kreise – und ruft Debatten über rechtsextreme Motive und Ermittlungsversäumnisse hervor.
Lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung
Der Solinger Daniel S. ist vom Landgericht Wuppertal zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im März 2024 in einem Mehrfamilienhaus in der Grünewalder Straße ein Feuer gelegt hat, bei dem vier Menschen – darunter zwei kleine Kinder – ums Leben kamen. Zusätzlich verurteilte das Gericht ihn wegen versuchten Mordes an 20 weiteren Personen und stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest. Daniel S. muss den Hinterbliebenen Schmerzensgeld zwischen 2.000 und 20.000 Euro zahlen.
Brandstiftung mit tödlichen Folgen
Der verheerende Brand kostete einer bulgarischen Familie das Leben, während sich weitere Bewohner teils schwer verletzt aus dem Flammeninferno retten konnten. Im Verlauf des Prozesses wurde bekannt, dass Daniel S. kurz vor der Tat nach einem Streit mit der Vermieterin ausgezogen war. In der Nacht des Anschlags am 25. März 2024 erfassten Überwachungskameras ihn mehrfach mit einem Rucksack am Brandort – zur Tatzeit war er dort die einzige festgestellte Person. Bei einer anschließenden Durchsuchung entdeckten Ermittler Brandbeschleuniger und Zündvorrichtungen in seinem Keller. Zwei weitere Brandstiftungen aus den Jahren 2022 und 2024 sowie zwei Verdachtsfälle – darunter ein Feuer in einem Wohnhaus und ein Brandanschlag auf das Auto einer ehemaligen Partnerin – rückten daraufhin ebenfalls in den Fokus der Ermittlungen.
Machetenangriff nur Wochen später
Nur wenige Wochen nach dem Brand verübte Daniel S. eine weitere schwere Gewalttat: Er griff einen langjährigen Freund mit einer Machete an und verletzte ihn schwer. Auch für diese Tat übernahm er im Prozess die Verantwortung. Im Gerichtssaal äußerte sich Daniel S. zum Abschluss des Verfahrens direkt an die Angehörigen der Opfer: „Durch mein Handeln habe ich unvorstellbares Leid verursacht. Ich bin dafür verantwortlich, dass Angehörige ihre Liebsten verloren haben. Ich kann die Zeit leider nicht zurückdrehen, sondern nur sagen, dass es mir aufrichtig leidtut.“
Kritik an Ermittlungen – Debatte um rechtsextreme Motive
Vor der Urteilsverkündung kam es zu einem scharfen Schlagabtausch zwischen Nebenklage und Verteidigung. Die Nebenklageanwältin Seda Başay-Yildiz warf den Ermittlungsbehörden vor, mögliche Hinweise auf ein rechtsextremes Motiv ignoriert oder heruntergespielt zu haben. In einer von Daniel S. genutzten Garage habe offen ein rassistisches Gedicht gehangen, in seinem digitalen Fundus fanden sich das verbotene Horst-Wessel-Lied, NS-Propagandareden und rechtsextreme Parolen. Auch Literatur über führende Nationalsozialisten wurde sichergestellt. Ein erster Polizeivermerk, der die Tat als rassistisch einordnete, sei später abgeändert worden. „Wenn man damals seine Arbeit gemacht hätte, hätten diese Menschen nicht sterben müssen“, sagte Başay-Yildiz mit Blick auf einen Brandanschlag im Jahr 2022.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft sehen kein politisches Tatmotiv
Die Verteidigung räumte grobe Ermittlungsfehler ein, sah jedoch keine belastbaren Hinweise für ein rechtsextremes Tatmotiv. Von 14.000 Internet-Suchanfragen des Angeklagten bezogen sich lediglich zwölf auf rechtsextreme Inhalte, so die Anwälte. Auch die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Einschätzung an: Die digitale Vergangenheit des Täters sei über zehn Jahre analysiert worden, ohne Hinweise auf eine schleichende Radikalisierung oder Kontakte zu extremistischen Gruppen. Ein politisches Motiv lasse sich daraus nicht ableiten.
Ein Urteil, das Fragen offenlässt
Obwohl der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte, prägten zahlreiche neue Erkenntnisse und intensive Nachermittlungen den Prozessverlauf. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits frühzeitig die Höchststrafe gefordert, der sich mehrere Nebenkläger anschlossen. Das Urteil gegen Daniel S. ist noch nicht rechtskräftig – doch die Debatte über mögliche politische Hintergründe und behördliches Versagen dürfte weitergehen.











