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Dies & DasVer.di fordert verlässliche Standards für Pädagogik und Personal in allen Kitas

Ver.di fordert verlässliche Standards für Pädagogik und Personal in allen Kitas

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NRW als Sorgenkind vor Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Nordrhein-Westfalen – Noch genau 364 Tage – dann tritt der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auch in NRW in Kraft. Doch was nützt Eltern ein einklagbarer Anspruch auf acht Stunden Bildung und Betreuung pro Tag für ihre Kinder, wenn die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Umsetzung nicht stimmen? Leider droht der geplanten Ganztagesbetreuung bereits jetzt ein organisatorischer und pädagogischer Fehlstart – mangels Vorbereitung insbesondere der Landespolitik. Dazu darf es nicht kommen, erklärt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) am gestrigen Freitag, genau 365 Tage vor dem Start des Ganztagsanspruchs in Deutschland.

„Mit großer Sorge stellen wir fest, dass sich die Landesregierung noch nicht um Standards bei Qualität, Finanzierung und Organisation des Ganztagsanspruchs kümmert“, erklärt Gabriele Schmidt, Landesbezirksleiterin, ver.di NRW. Die Länder seien dafür zuständig, rechtzeitig praktikable Ausführungsbestimmungen zur neuen Rechtslage für ihre Kommunen zu erlassen. Nur so werde gesichert, dass zum Start des Ganztagsanspruchs hinreichend Personal eingestellt, Kostenübernahmen geklärt, der Ausbau der Einrichtungen erfolgt und die Qualität des pädagogischen Angebots gewährleistet sei.

„Leider scheint genau das Gegenteil der Fall zu sein“, so Schmidt. „Die finanziell angeschlagenen Kommunen sind bei der Umsetzung des Ganztagsanspruchs auf sich allein gestellt. Dies könnte zu einer desaströsen Einführung führen, mit einer Vielzahl fehlender Plätze, schlechten Arbeitsbedingungen, Personalmangel und unzureichenden Räumlichkeiten.“ Es dürfe nicht sein, dass die allzu oft prekäre Finanzlage der Kommunen über die Qualität des örtlichen Ganztagsangebots entscheide. „Ansonsten sehen wir uns in einem Jahr mit überforderten Beschäftigten, fehlender Betreuung für Kinder und unzufriedenen Eltern konfrontiert – alles gleichzeitig“, mahnt die Gewerkschafterin.

Logo: ver.di

Ver.di verbindet mit der 2021 beschlossenen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) die Hoffnung auf mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und für Väter. Dies ist aber nur durch eine hohe pädagogische Qualität und durch Verlässlichkeit des Angebots möglich. Dafür müssen die Länder via Ausführungsregelungen einen verbindlichen Rahmen setzen, in dem die Kommunen die Umsetzung realisieren können: Hierzu zählen klare Zusagen über die Mitfinanzierung durch die Länder, über die Personalschlüssel, Fortbildungen, aber auch etwa über die Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern und den Jugendhilfeträgern jeweils am Ort.

Schon jetzt, noch ohne Rechtsanspruch, werde in Nordrhein-Westfalen deutlich, dass fehlende Landesregelungen zu prekären Ganztagsbedingungen für Kinder und auch für Beschäftigte führen: Viel zu häufig beaufsichtigen pädagogische Laien und Laiinnen mit befristeten Arbeitsverträgen große Kindergruppen in ungeeigneten Räumen. Damit werde verletzendes Verhalten zwischen Kindern, problematische Situationen zwischen Kolleginnen und Kollegen, aber auch ein pädagogisch inadäquater Umgang mit Kindern riskiert.

„Das ist für uns völlig inakzeptabel“, betont die Landesbezirksleiterin. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist eine große Chance für uns alle. Damit die Umsetzung gelingt, ist nun entschlossenes Handeln der zuständigen Ministerien nötig. Wir stehen bereit, diesen Weg konstruktiv zu begleiten – im Interesse einer chancengerechten, kindgerechten und zukunftsfähige Bildung, Erziehung und Betreuung.“

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