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SolingenKänguru-Tod im Tierpark Fauna: Keine Straftat – Tiere von Raubtier gerissen

Känguru-Tod im Tierpark Fauna: Keine Straftat – Tiere von Raubtier gerissen

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Solingen – Die tödlichen Angriffe auf zwei Kängurus im Tierpark Fauna hatten zunächst für Entsetzen und Spekulationen gesorgt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal ihre Ermittlungen abgeschlossen und die Erstmeldung korrigiert – mit einem überraschenden Ergebnis: Die Tiere wurden nicht durch einen Menschen, sondern durch ein Raubtier getötet.

Verletzungen eindeutig von Raubtier verursacht

Entscheidende Hinweise lieferten zwei unabhängige Gutachten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Westfalen sowie Rhein-Ruhr-Wupper. Sie analysierten die Bissspuren und Verletzungen an den Kadavern und kamen zu dem eindeutigen Schluss, dass die Wunden nur von einem großen Raubtier stammen können. Unterstützt wird diese Einschätzung durch die Ergebnisse des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW: An den Überresten der Kängurus wurden DNA-Spuren eines Fuchses und eines Hundes gesichert.

Experten bestätigen tierische Täter

Die genannten Untersuchungsstellen gelten als hochkompetent und unabhängig. Ihre Expertise trug maßgeblich zur Aufklärung bei. Damit widersprechen die neuen Erkenntnisse früheren Einschätzungen von Jägern und Beamten der Kroiminalpolizei, die eine Tötung durch ein Tier zunächst als unwahrscheinlich eingestuft hatten. Aufgrund dieser Zweifel war es zu weiteren Ermittlungen gekommen, darunter ein öffentlicher Zeugenaufruf Ende Juli 2025.

Anfangsverdacht gegen Mensch – Fotos und Videoaufnahmen

Zuvor hatte der Fall eine ganz andere Richtung eingeschlagen: Die am 15. und 18. April 2025 im Tierpark gefundenen Känguru-Kadaver wiesen Verstümmelungen auf, die auf eine gewaltsame Einwirkung durch einen Menschen hindeuteten. Fotos der toten Tiere ließen zunächst vermuten, dass die Köpfe gezielt abgetrennt worden seien. Noch verstärkt wurden die Zweifel durch eine Videoaufnahme, die kurz nach nach den Vorfällen entstand. Darauf war zu sehen, wie ein unbekannter Mann nachts auf das Gelände eindrang und zielstrebig das Känguru-Gehege aufsuchte.

We itere Ermittlungen zu Hausfriedensbruch laufen

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren hinsichtlich der Tötung der Tiere ein. Die eindeutige tiermedizinische und genetische Beweislage lasse keinen Raum für einen Tatverdacht gegen einen Menschen, teilte die Behörde mit. Allerdings wird weiterhin gegen den bislang unbekannten Mann ermittelt, der sich unbefugt Zutritt zum Tierpark verschafft hatte. Sein nächtliches Eindringen erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.

Fazit

Der Fall zeigt, wie schnell sich erste Eindrücke und Spekulationen durch sachliche Untersuchungen widerlegen lassen. Die tragischen Todesfälle der beiden Kängurus gehen auf das Konto eines Raubtiers – vermutlich Fuchs oder Hund. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf den nächtlichen Eindringling, dessen Absichten weiterhin ungeklärt sind.

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