Im Evangelischen Kirchenkreis Solingen werden gerade alle alten und neuen Personalakten gesichtet – Erfahrene Fachkräfte suchen nach Hinweisen auf Fälle sexualisierter Gewalt aus den letzten 80 Jahren – Heute stellten die Verantwortlichen das Projekt bei einem Pressegespräch vor
Solingen – Im Evangelischen Kirchenkreis Solingen werden im Rahmen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gerade alle Personalakten gesichtet. Ein Team von sechs externen Fachleuten, darunter vier pensionierte Kriminalbeamte, nehmen sich seit Mitte Juli systematisch die Akten aller hauptamtlichen Mitarbeiter vom Pfarrer bis zum Praktikanten in der Kita seit 1946 bis heute vor und suchen nach Hinweisen auf Fälle sexualisierter Gewalt. Dabei geht es um alle Abstufungen: von grenzverletzendem Verhalten bis zum Missbrauch. Einer der Fachleute ist Dirk Mehling. Der pensionierte Polizist war früher in leitender Funktion als Kriminalbeamter tätig. Gut 2000 einzelne Personalakten haben er und die übrigen fünf aus dem Team der Aktensichtung seit Anfang Juli bereits gescreent. „Ich bin eigentlich gar kein religiöser Mensch“, erzählt Mehling. „Aber ich habe diese Aufgabe gerne angenommen, weil mich beeindruckt, dass die Evangelische Kirche sich ihrer Vergangenheit stellen möchte und dazu Externe wie uns in ihre Akten schauen lässt.“
Noch haben sie aber keine auffälligen Personalakten gefunden. Auffälligkeiten könnten zum Beispiel ungewöhnlich viele Versetzungen an andere Dienstorte mit scheinbar verschleiernden Begründungen sein. „Oder der Beschwerdebrief von Eltern, weil ein Jugendleiter mit Teilnehmern auf einer Freizeit nackt schwimmen war. Dann gehen bei uns natürlich die Alarmglocken an“, schildert der frühere Kriminalbeamte.
Würden in einer Personalakte einschlägige Hinweise gefunden, können weitere Quellen herangezogen werden wie Presbyteriumsprotokolle, Briefwechsel oder Gemeindebriefe, erläutert Pfarrer Thomas Förster. Der stellvertretende Superintendent ist im Kirchenkreis Solingen für Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt verantwortlich. „Personalakten, in denen Hinweise auf ein Fehlverhalten gefunden wurden, werden nach Düsseldorf ins Landeskirchenamt überstellt“, beschreibt Förster das weitere Verfahren: „Von dort werden sie unabhängigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten übergeben, die nicht nur eine strafrechtliche Einordnung vornehmen, sondern auch das Handeln der damaligen kirchlichen Institutionen bewerten sollen.“ Handelt es sich bei der beschuldigten Person nicht um einen Pfarrer oder eine Pfarrerin, komme die Akte dann wieder zurück nach Solingen. Dort werde von der zuständigen Gemeinde oder dem Kirchenkreis geprüft, welche weiteren individuellen Aufarbeitungsschritte nötig sind. Für Fälle, bei denen Pfarrerinnen oder Pfarrer beschuldigt werden, werde in der weiteren Aufarbeitung das Landeskirchenamt aktiv. „Die Aktensichtung soll auch die Grundlage schaffen, damit Betroffene sexualisierter Gewalt vielleicht nach Jahren oder Jahrzehnten doch noch von ihrem Leid erzählen können und von uns als Kirche gehört werden“, erklärt Förster ein Ziel des Projekts. Ein weiteres Ziel sei zu verstehen, wie die Kirche Fehler oder das Versagen von Verantwortlichen künftig besser vermeiden könne.
„Es geht uns auch um einen Kulturwechsel“, betont Dr. Ilka Werner. Die Pfarrerin und Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Solingen verbindet mit der Aktensichtung auch eine Botschaft: „Wir möchten ein klares Zeichen setzen, dass es mit einer Kultur des Wegschauens und Weghörens in unserer Kirche vorbei ist.“ Dabei weiß die Superintendentin, dass womöglich nicht alle Fälle sexualisierter Gewalt ihren Niederschlag in den Personalakten gefunden haben. Darum lädt sie Menschen, die heute oder in früheren Jahren Übergriffe oder sexualisierte Gewalt selber erfahren oder die davon Kenntnis erlangt haben, ausdrücklich ein, sich zu melden: „Wir versprechen, dass wir solche Meldungen heute immer sehr ernst nehmen. Auch dann, wenn kirchliche Stellen es damals gar nicht so genau wissen wollten. Auch dann, wenn das Fehlverhalten vielleicht bereits Jahrzehnte zurückliegt.“ Die genaue Untersuchung solcher Fälle könne auch helfen, Maßnahmen zu ergreifen, um künftiges Leid zu verhindern, so Werner. Durch Schulungen für alle Mitarbeiter und durch Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt versuchen Gemeinden, Kirchenkreis und Diakonisches Werk neue Fälle zu verhindern.
Die Sichtung im Evangelischen Kirchenkreis Solingen ist Teil der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, zu der sich die Evangelische Kirche im Rheinland, zu der auch der Solinger Kirchenkreis gehört, insgesamt verpflichtet hat. Eine bundesweite Untersuchung zu sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und Diakonie hatte im vergangenen Jahr ergeben, dass insbesondere in früheren Jahrzehnten solchen Beschwerden oft nicht angemessen nachgegangen wurde. Erst seit einigen Jahren gibt es für solche Fälle klar geregelte Verfahren, die sicherstellen sollen, dass bei entsprechenden Meldungen und Beschwerden angemessen gehandelt wird.
Info
Gesprächsmöglichkeiten und Hilfe beim Thema „Sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche“ bieten die Vertrauenspersonen beim Evangelischen Kirchenkreis Solingen Simone Tschense und Simone Henn-Pausch. Erstkontakt unter der E-Mailadresse vertrauenspersonen@evangelisch-solingen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0212 287 – 301).
Hilfen bietet auch die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung der Evangelischen Kirche im Rheinland unter der Telefonnummer 0211 4562 – 391.
Alternative Ansprechstellen außerhalb der Kirche sind die „Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (FABS)“ unter der Rufnummer 0212 586118 und das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ unter der Rufnummer 0800 2255 530.








