Düsseldorf – Der mutmaßliche Attentäter von Solingen kann für seine Taten rechtlich uneingeschränkt verantwortlich gemacht werden. Das geht aus einem psychiatrischen Gutachten hervor, das am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorgestellt wurde.
Demnach habe sich der 27-jährige Syrer Issa al Hasan während der Messerattacke beim Solinger Stadtfest zielgerichtet und planvoll verhalten. Zwar liege sein gemessener Intelligenzquotient mit 71 unter dem Durchschnitt, eine psychische Erkrankung oder eine verminderte Schuldfähigkeit seien jedoch nicht erkennbar, erklärte der forensische Experte Professor Johannes Fuß.
Die Einschätzung ist von zentraler Bedeutung für das Verfahren: Sie legt fest, dass der Angeklagte wie jeder andere Straftäter vor Gericht verurteilt werden kann. Zudem warnte der Gutachter vor einer hohen Rückfallgefahr. Diese ergebe sich nicht nur aus einem grundsätzlich vorhandenen Risiko, sondern auch aus einer erkennbaren Radikalisierung, fehlender Empathie und einer starken Faszination für Gewalt.
Auffällig sei auch der Widerspruch im Verhalten des Beschuldigten: Einerseits habe er versucht, sich als Opfer darzustellen und behauptet, von einem Chat-Partner beeinflusst worden zu sein. Andererseits habe er aktiv daran gearbeitet, dass die Terrormiliz IS die Tat für sich beansprucht.
Religiöse Überzeugungen spielten bei ihm hingegen kaum eine Rolle. Laut Gutachten rauche er, sehe Pornografie und bete selten. Auch in seiner Schulzeit habe er nach eigener Aussage schlechte Leistungen erbracht und Schwierigkeiten beim Rechnen gehabt.
Ein Urteil in dem Prozess wird für die kommende Woche erwartet. Neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe könnte das Gericht auch eine anschließende Sicherungsverwahrung anordnen.
Issa al Hasan hatte gestanden, am 23. August 2024 auf dem Solinger Stadtfest wahllos Besucher mit einem Messer attackiert zu haben. Die Bundesanwaltschaft legt ihm drei Morde sowie zehn versuchte Morde zur Last.











