Düsseldorf/Solingen – Fast ein Jahr nach dem blutigen Angriff beim „Festival der Vielfalt“ in Solingen hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwochvormittag ein klares Urteil gefällt: Der Attentäter Issa al H. (27) muss lebenslang ins Gefängnis. Zudem ordneten die Richter Sicherungsverwahrung an – der Syrer wird also vermutlich nie wieder auf freien Fuß kommen.
Am 23. August 2024 stürzte sich al H. mit einem frisch gekauften Messerset in die Menge eines Stadtfestes. Innerhalb weniger Augenblicke tötete er drei Menschen (56, 57, 58 Jahre alt) und verletzte acht weitere schwer. Zeugen schilderten, wie er eiskalt und gezielt von hinten zustach. Laut Gericht rief er dabei mehrfach „Allahu Akbar“.
Terrorakt mit Ankündigung
Bereits im Vorfeld hatte der Täter ein Bekennervideo für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ aufgenommen. Darin schwang er ein Dönermesser und kündigte an, möglichst viele Menschen töten zu wollen. Als Motiv gab er religiösen Fanatismus an – er habe es nicht ertragen, andere fröhlich feiern zu sehen.
Das Gericht sprach ihn schuldig wegen Mordes, versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Zusätzlich muss er 360.000 Euro Schmerzensgeld an mehrere Opfer und Hinterbliebene zahlen. Diese Summe wird er allerdings offensichtlich niemals begleichen können.
Schockierende Zeugenaussagen
Besonders eindrücklich schilderte der Witwer Michael W. im Prozess den Moment, in dem seine Frau tödlich verletzt wurde: „Sie saß auf dem Boden, zeigte auf ihren Hals. Dann zog sie den Kragen weg, und das Blut schoss hervor – die Halsschlagader war durchtrennt.“ Trotz sofortiger Hilfe starb die 56-Jährige in seinen Armen. Auch er selbst erlitt schwere Verletzungen.
Behördenversagen im Fokus
Der Fall wirft auch ein grelles Licht auf Versäumnisse deutscher Behörden. Al Hasan war 2022 über die Türkei und Bulgarien nach Deutschland eingereist und hätte bereits ein Jahr vor der Tat abgeschoben werden sollen. Ein Versuch im Juni 2023 scheiterte daran, dass er in seiner Unterkunft in Paderborn nicht angetroffen wurde. Weitere Schritte unternahmen die Behörden nicht.
Schuldfähig trotz niedrigen IQ
Ein psychiatrisches Gutachten stellte fest, dass der Angeklagte zwar mit einem IQ von 71 unterdurchschnittlich intelligent ist, jedoch uneingeschränkt schuldfähig. Hinweise auf eine psychische Erkrankung gebe es nicht.
Im Prozess zeigte er Reue und erklärte: „Ich habe Unschuldige getötet, keine Feinde. Ich akzeptiere das Urteil.“ Während der Verhandlung saß er meist mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank – aus Schuld, wie er selbst sagte.
Mit dem heutigen Urteil endet einer der erschütterndsten Prozesse der jüngeren deutschen Justizgeschichte – ein Verfahren, das nicht nur grausame Verbrechen aufarbeitete, sondern auch Fragen nach Verantwortung und Versagen des Staates offenlegte.











