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BlaulichtMassiver Drogenhandel in Solingen: Gericht verhängt lange Haftstrafe und ordnet Abschiebung an

Massiver Drogenhandel in Solingen: Gericht verhängt lange Haftstrafe und ordnet Abschiebung an

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Bergisches Land – Im Zusammenhang mit umfangreichen Kokainlieferungen in Solingen ist ein 25-jähriger Mann vor dem Landgericht Wuppertal zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der aus Albanien stammende Angeklagte in ein Drogenhandelsnetzwerk eingebunden war, das mehr als 120 Kilogramm Kokain in Umlauf brachte.

Vermittlung von Drogengeschäften über Mobiltelefone

Den Feststellungen zufolge war der junge Mann nicht selbst an Transport oder Lagerung beteiligt, sondern fungierte hauptsächlich als Vermittler. Aus dem Ausland koordinierte er per Mobiltelefon Kontakte zwischen Lieferanten und Abnehmern. Für diese Rolle erhielt er Provisionen, auf Geld oder Ware habe er jedoch keinen direkten Zugriff gehabt, betonte das Gericht. Der Verkaufswert der gehandelten Menge lag im mehrstelligen Millionenbereich.

Während des Verfahrens legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Er gab an, zuvor bei seinen Eltern gelebt zu haben und nach dem Abitur in der Bau- und Gastronomiebranche tätig gewesen zu sein. Festgenommen wurde er Ende 2024 in Kroatien.

Abschiebung zur Strafvollstreckung im Heimatland

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird der Verurteilte voraussichtlich nur die Hälfte der Haftzeit in Deutschland verbringen. Im Anschluss soll er nach Albanien abgeschoben werden. Dort laufen ihm zufolge bereits weitere Ermittlungen, sodass ihm auch dort ein Verfahren bevorstehen könnte. Sollte er später wieder nach Deutschland einreisen, müsste er den restlichen Teil seiner Strafe nachholen.

Praxis bei ausländischen Straftätern bekannt

Wie die Justiz erläutert, ist das Vorgehen, ausländische Strafgefangene vorzeitig abzuschieben, grundsätzlich zulässig. Meist wird dies jedoch nicht öffentlich angekündigt. Im aktuellen Fall wurde die geplante Abschiebung bereits im Urteil ausdrücklich erwähnt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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