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SolingenSolingen zieht Konsequenzen: Weitere Verfahren wegen zu spät abgehängter Wahlplakate

Solingen zieht Konsequenzen: Weitere Verfahren wegen zu spät abgehängter Wahlplakate

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Stadt setzt Kontrollen fort – Bußgelder im niedrigen dreistelligen Bereich unabhängig von der Plakatanzahl

Solingen – Der städtische Ordnungsdienst geht weiterhin gegen Wahlplakate vor, die nach dem Urnengang im öffentlichen Raum hängen geblieben sind. Nach ersten Verfahren zu Wochenbeginn hat die Stadt nun auch gegen CDU und FDP Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Das bestätigte die Pressestelle am Freitag.

Bereits am Dienstag hatte die Verwaltung angekündigt, dass die Alternative Bürgerinitiative (ABI), die Alternative für Deutschland (AfD), die Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) sowie die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit Sanktionen rechnen müssen. Damit sind inzwischen sechs Parteien und Wählergemeinschaften betroffen.

Einheitliche Sanktionen – unabhängig von der Anzahl der Plakate

Den betroffenen Organisationen droht jeweils ein Bußgeld im unteren dreistelligen Bereich. Die Höhe ist laut Stadt nicht von der Menge der verbliebenen Plakate abhängig. Zusätzlich werden Abhängekosten fällig, wenn Mitarbeiter der Stadt Plakate selbst entfernen müssen.

Systematische Kontrollen seit 20. Oktober

Seit Montag, 20. Oktober, dokumentiert der Stadtdienst Ordnung stadtweit verbliebene Wahlwerbung. Ab Dienstag werden festgestellte Plakate auch aktiv abgenommen. Hinweise aus der Bevölkerung werden fortlaufend geprüft; die Kontrollen liefen nach Angaben der Stadt bis zum Ende der Woche weiter.

Eine Sprecherin betonte, alle Fälle würden nach denselben Maßstäben bearbeitet und jeder Hinweis werde verfolgt. Ziel sei es, die Nutzung des öffentlichen Raums zeitnah wieder ordnungsgemäß herzustellen.

So können Bürger der Stadt Plakate melden

Wer auf überfällige Wahlplakate oder andere Aushänge im öffentlichen Raum aufmerksam machen möchte, kann die Verwaltung per E-Mail erreichen: sondernutzungen@solingen.de. Dies gilt nicht nur für Wahlwerbung, sondern beispielsweise auch für Veranstaltungshinweise und andere Plakatierungen.


Die Stadt weist regelmäßig Fristen für das Auf- und Abhängen von Wahlwerbung im öffentlichen Raum aus. Nach Ablauf sind die Träger verpflichtet, die Materialien fristgerecht zu entfernen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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