Bergisches Land – Am 14. November 2025 beginnt vor dem Landgericht Wuppertal ein aufsehenerregendes Strafverfahren gegen drei Männer aus Wuppertal und Wülfrath. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen versuchte Erpressung beziehungsweise Beihilfe hierzu zur Last. Sie sollen versucht haben, die Familie des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher mit privaten Aufnahmen und Daten zu erpressen.
Vertrauensstellung ausgenutzt
Nach den bisherigen Feststellungen soll der 54-jährige Markus F. zwischen 2012 und 2021 auf dem Anwesen der Familie Schumacher tätig gewesen sein – als Angestellter einer Sicherheitsfirma, die dort für den Objektschutz zuständig war. Über die Jahre habe er sich als IT-Fachmann etabliert und wiederholt Wartungen des sogenannten „Pflegecomputers“ übernommen – eines passwortgeschützten, vom Internet getrennten Laptops, auf dem sämtliche Daten zur Pflege und medizinischen Betreuung Michael Schumachers gespeichert waren.
Darüber hinaus habe F. auf Wunsch von Corinna Schumacher mehrere hundert private Fotos und Videos der Familie digitalisiert, darunter auch historische Rennaufnahmen.
Von Enttäuschung zum Erpressungsversuch
Nach dem Ende der Zusammenarbeit im Jahr 2021 soll F. sich nach Überzeugung der Ermittler ungerecht behandelt gefühlt haben. Spätestens 2022 soll er seinem Bekannten Yilmaz T. (54) aus Wuppertal von den gespeicherten Daten erzählt und ihm Festplatten mit privatem Material übergeben – offenbar mit dem Ziel, diese zu Geld zu machen.
Im Juni 2024 soll T. schließlich telefonisch Kontakt zu einer Geschäftsführerin eines Unternehmens der Familie Schumacher aufgenommen haben. Dabei habe er angedroht, die Aufnahmen und Dokumente im Darknet zu veröffentlichen, falls die Familie nicht auf seine Forderungen eingehe.
Kurz darauf habe T. eine konkrete Geldforderung über 15 Millionen Euro gestellt – zahlbar in zwei Tranchen im Austausch gegen die Herausgabe zweier Festplatten, die insgesamt rund 1 500 Fotos und 200 Videos enthalten sollten.
Sohn half beim Verschleiern
Zur Absicherung seiner Aktivitäten soll T. seinen Sohn Daniel Philipp L. (31) gebeten haben, eine E-Mail-Adresse einzurichten und die Kommunikation zu verschlüsseln, um eine Rückverfolgbarkeit auszuschließen. Über diese Adresse habe L. im Auftrag seines Vaters mehrere Dateien an die Zeugin weitergeleitet.
Eine Geldzahlung kam jedoch nicht zustande. Am 19. Juni 2024 wurden T. und L. festgenommen.
Sensibles Material und der Schutz der Privatsphäre
Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt, da die Familie Schumacher seit dem Skiunfall des siebenmaligen Formel-1-Weltmeisters im Jahr 2013 ihre Privatsphäre konsequent schützt. Über Schumachers Gesundheitszustand werden seither keine Details öffentlich.
Das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal ist zweitinstanzlich – es überprüft ein bereits ergangenes Urteil der ersten Instanz. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für alle Angeklagten weiterhin die Unschuldsvermutung.











