- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -
SolingenVeterinäramt bestätigt: Geflügelpest im Bergischen Städtedreieck angekommen

Veterinäramt bestätigt: Geflügelpest im Bergischen Städtedreieck angekommen

- Anzeige - spot_img

Toter Kranich in Wuppertal positiv auf H5N1 getestet – hohes Risiko für Ausbreitung in Geflügelhaltungen

Bergisches Land – Die hochansteckende Form der Vogelgrippe hat das Bergische Städtedreieck erreicht. Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) hat bestätigt, dass ein in Wuppertal-Ronsdorf gefundener toter Kranich mit dem hochansteckenden Influenzavirus H5N1 infiziert war. Damit ist der Verdachtsfall offiziell bestätigt. Weitere zur Untersuchung eingesandte Wildvögel werden derzeit noch ausgewertet.

Hohes Risiko für Geflügelhaltungen

Nach Angaben des Veterinäramts ist das Risiko einer Ausbreitung des Virus über Wildvögel auf Hausgeflügel hoch. Wildlebende Wasservögel gelten als Hauptüberträger. Zudem kann das Virus auch über Kotreste an Schuhen, Kleidung oder Geräten in Ställe eingeschleppt werden.

Das BVLA appelliert deshalb dringend an alle Geflügelhalter, konsequent alle Schutzmaßnahmen zu ergreifen – auch im Hobbybereich und bei kleinen Beständen.

Empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen

  • Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder wildvogeldichten Volieren füttern und tränken.
  • Schuhwechsel vor dem Betreten und Verlassen des Stalls.
  • Wildvogelsicherer Auslauf: Gehege müssen so abgesichert sein, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist – etwa durch eine Überdachung oder engmaschige Netze (Maschenweite höchstens 25 mm).

Eine amtliche Aufstallungspflicht besteht derzeit noch nicht. Dennoch weist das Veterinäramt darauf hin, dass jeder Tierhalter eigenverantwortlich handeln und seine Tiere bestmöglich schützen muss.

Menschen nur selten betroffen – trotzdem Vorsicht

Eine Ansteckung von Menschen mit der Geflügelpest ist äußerst selten und setzt einen intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel voraus. Dennoch gilt: Tote oder kranke Wildvögel dürfen nicht angefasst werden. Außerdem sollten die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden – regelmäßiges Händewaschen, Abstand zu Wildvögeln und kein Füttern.

Auch Hundehalter werden gebeten, ihre Tiere anzuleinen, um einen Kontakt mit potenziell infiziertem Wildgeflügel zu vermeiden.

Weitere Informationen

Aktuelle Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest bietet das Friedrich-Loeffler-Institut auf seiner Webseite unter https://www.fli.de.

- Anzeige - spot_img

Weitere Nachrichten