CDU-Fraktionschef Carsten Voigt: „Sachlichkeit geht vor Schnelligkeit!“
Solingen – Die kontroverse Einführung eines Mindesttarifs für Mietwagen hat in den vergangenen Tagen für deutliche Unruhe in der Klingenstadt gesorgt. CDU-Fraktionschef Carsten Voigt mahnt nun zur Rückkehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung und plädiert für ein offenes, transparentes Beratungsverfahren.
„Die jüngst veröffentlichte Allgemeinverfügung der Verwaltung hat zu deutlichen Reaktionen geführt – das ist nachvollziehbar, denn das Thema berührt viele Beteiligte unmittelbar“, erklärte Voigt. Die CDU habe sich bewusst mit öffentlichen Stellungnahmen zurückgehalten. Gründlichkeit und Sachlichkeit seien hier wichtiger als „schnelle Positionierungen“.
In der jüngsten Fraktionssitzung ließ sich die CDU den aktuellen Stand der Dinge vom zuständigen Beigeordneten ausführlich erläutern. Verwaltung, Oberbürgermeister und CDU seien sich darüber einig, das Thema erneut in den politischen Raum zu holen und offen zu diskutieren. Bereits Anfang Juli war der Hauptausschuss über die geplante Verfügung informiert worden – überraschend komme das Thema für die Politik also nicht, betonte Voigt.
Gleichzeitig sieht der Fraktionsvorsitzende deutlichen Verbesserungsbedarf bei der Kommunikation. Eine sachlich fundierte Beratung sei notwendig, um alle Aspekte ausgewogen zu beleuchten. Dabei müsse ein breites Spektrum möglicher Entscheidungen zulässig sein – vom vollständigen Verzicht über Anpassungen bis hin zur Bestätigung der Verfügung. „Das Verfahren muss künftig besser strukturiert und transparenter gestaltet werden“, so Voigt.

Die CDU-Fraktion habe die Diskussion aufgenommen und bereits erste Abwägungen vorgenommen. Voigt spricht von einer komplexen Gemengelage: „Dinge sind selten schwarz oder weiß. Wir müssen Argumente sorgfältig gegeneinanderstellen.“ Derzeit führt er intensive Gespräche mit verschiedenen Akteuren des Mobilitätssektors, deren Positionen teils stark auseinandergehen. Ziel sei es, nicht zusätzliche Aufregung zu erzeugen, sondern eine tragfähige Lösung zu finden, die alle Interessen berücksichtigt.
Im Haupt- und Personalausschuss am 16. Dezember soll das Thema erneut beraten werden. Grundlage ist § 51a PBefG, der Mindestbeförderungsentgelte zum Schutz öffentlicher Verkehrsinteressen ermöglicht. Diese Regelung wird bundesweit aber mitunter kritisch bewertet. Entscheidend sei daher eine „nachvollziehbare Begründung – unabhängig davon, wie die Entscheidung am Ende ausfällt“.
Zudem verweist Voigt auf die juristische Komplexität: Man bewege sich rechtlich auf „wenig erprobtem Terrain“. Ob lokale Einzellösungen sinnvoll seien, müsse sorgfältig geprüft werden.
Sein Fazit fällt klar aus: Bis zur Sitzung im Dezember wolle die CDU den Austausch weiter intensivieren, um auf einer soliden, faktenbasierten Grundlage zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen.











