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BlaulichtFreispruch im Mordprozess um SUV-Unfall in Landwehr – Richter spricht von "Niederlage...

Freispruch im Mordprozess um SUV-Unfall in Landwehr – Richter spricht von „Niederlage des Rechtsstaats“

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Solingen – Das Landgericht Wuppertal hat am Montag einen 40-jährigen Solinger vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. In der Urteilsbegründung machte die Strafkammer deutlich, dass weder die vorliegenden Aussagen noch die ermittelten Indizien für eine Verurteilung ausgereicht hätten. Der Vorsitzende der Strafkammer nannte den Freispruch zwar „berechtigt“, bezeichnete ihn aber zugleich als „Niederlage des Rechtsstaats“.

Bereits einen Verhandlungstag vor dem Urteil war der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden, nachdem sich der Tatverdacht spürbar abgeschwächt hatte. Der Mann war zuvor festgenommen worden, obwohl das mutmaßlich beteiligte Fahrzeug – ein schwarzer SUV, zugelassen auf seine Mutter – nie gefunden wurde. Hintergrund der Ermittlungen waren Hinweise auf Streitigkeiten zwischen dem Verletzten und dem Angeklagten, bei denen auch mögliche Drogenaktivitäten eine Rolle gespielt haben sollen.

Der Unfall selbst ereignete sich am 28. Januar 2025 an der Straße Landwehr. Ein 50-jähriger Fußgänger war nach dem Verlassen einer Fitness- und Wellnessanlage beim Überqueren der Fahrbahn von einem herannahenden SUV erfasst worden. Ein Gutachten stellte fest, dass das Fahrzeug aus dem Stand stark beschleunigt hatte und mit rund 35 km/h unterwegs war. Der Mann wurde durch den Aufprall in den Gegenverkehr geschleudert und schwer verletzt. Seine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen bis heute.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Aussage des Geschädigten, der beteuert hatte, den Angeklagten am Steuer gesehen zu haben. Doch die Kammer konnte diese Schilderung nicht zweifelsfrei bestätigen. Weder Videoaufnahmen umliegender Betriebe noch Befragungen von Angehörigen oder Hinweise auf angebliche Drohanrufe ergaben eine durchgehende Indizienkette. Erschwerend kam hinzu, dass der Verletzte in früheren Vernehmungen unterschiedliche Angaben gemacht und zunächst lediglich von „einem der Brüder“ aus einer verfeindeten Familie gesprochen hatte.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung kamen schließlich zu dem Schluss, dass die Aussage des Geschädigten nicht belastbar genug sei, um eine Verurteilung zu tragen. Der Staatsanwalt betonte, der Fußgänger habe vermutlich nach bestem Wissen geschildert, was er für wahr halte – rechtlich genüge dies jedoch nicht als Beweis. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und sprach den Angeklagten frei.

Mit Rechtskraft des Urteils erhält der Freigesprochene eine Entschädigung für seine Untersuchungshaft und das Verfahren.

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