Der suspendierte Rechtsdezernet Jan Welzel bricht das Schweigen – und bezieht klar Stellung
Solingen – In der bundesweit beachteten „Schleuseraffäre“ hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Solinger Rechtsdezernenten und Beigeordneten Jan Welzel vorläufig vom Dienst suspendiert. Zuständig war Welzel bislang für Bürgerservice, Recht und Ordnung sowie Gesundheit und Soziales.
Hintergrund sind disziplinarrechtliche Ermittlungen, die die Kommunalaufsicht bereits seit Mitte 2024 führt — u.a. wegen Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Aufenthaltstiteln und Vorgängen in der Wirtschaftsförderung. Welzel wird im Rahmen der Affäre als Beschuldigter geführt. In der Folge hat die Stadt Solingen auch einen Stadtdienstleiter freigestellt.
Zwischenzeitlich hat sich der suspendierte Beigeordnete Welzel über seine Rechtsanwältin Andrea Groß-Bölting zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert.
Hier die Stellungnahme im Original:
„Stellungnahme zur Suspendierung durch die Bezirksregierung Düsseldorf
Solingen, 2. Dezember 2025
Heute ist ein sehr schwerer Tag für mich.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mich gestern mit sofortiger Wirkung vorläufig von meinen beamtenrechtlichen Pflichten entbunden.
Diese Suspendierung wird mit der angeblich – ich zitiere – „hohen Wahrscheinlichkeit einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Hauptbeschuldigten RA nach § 96 Aufenthaltsgesetz“ begründet.
Es geht um das so genannte „Schleuser-Verfahren“.
Angesichts der Schwere dieser Maßnahme und aufgrund der damit verbundenen nicht gedeckten Behauptungen sehe ich mich veranlasst, meine Sicht der Dinge öffentlich darzustellen.
Denn aus meiner Sicht sind diese Vorwürfe haltlos und unbegründet. Sie entbehren einer Grundlage, die durch Tatsachen gedeckt ist.
Deshalb werde ich juristisch alles daran setzen, die Beschuldigungen zu entkräften. Hier will ich die tatsächlichen Zusammenhänge darstellen, erläutern und belegen.
Sowohl die ermittelnde Staatsanwaltschaft als auch die Bezirksregierung haben von mir ausführliches Aktenmaterial sowie Stellungnahmen erhalten. Mit dem Material lässt sich ein Ordner füllen.
Daraus geht hervor, dass ich – und auch die Kollegen meines Ressorts – KEINE dienstlichen Versäumnisse zu verantworten haben. Erst recht nicht haben wir zum eigenen Vorteil gehandelt (wie es etwa in Düren der Fall sein soll).
Die Korrespondenz und die Aktenlage belegen dies aus meiner Sicht eindeutig. Dennoch gelangt die Bezirksregierung bisher zu einer anderen Auffassung.
Aus diesem Grund mache ich nun meine Darstellung öffentlich.
Denn mein Vertrauen in die Arbeit des Rechtsstaates ist massiv erschüttert.
Ich empfinde mich hier als Opfer einer öffentlichen Vorverurteilung, welche die Geltung der Unschuldsvermutung missachtet und meinen Ruf schädigt.
Zur Sachlage:
1. Keine Anklage, kein Verfahren, kein Urteil
Die Suspendierung ist eine vorläufige disziplinarrechtliche Maßnahme.
Ich betone ausdrücklich
• Es wurde bislang keine Anklage erhoben.
• Eine gerichtliche Entscheidung zur Zulassung einer Anklage gibt es folglich auch noch nicht
• Ein rechtskräftiges Urteil existiert selbstverständlich nicht.
Wir bewegen uns also im Bereich von Annahmen und Vermutungen der ermittelnden Behörden – nicht auf der Basis von festgestellten Fakten und Beweisen.
2. Vorwegnahme strafrechtlicher Wertungen durch die Dienstaufsicht
Ich habe kein Verständnis dafür, dass in einem Disziplinarverfahren durch die Bezirksregierung mögliche strafrechtliche Bewertungen vorweggenommen bzw. gar vorausgesetzt werden.
Üblicherweise ruhen disziplinarrechtliche Maßnahmen, bis die strafrechtlichen Vorwürfe geklärt sind.
Diesem Grundsatz wird hier nicht gefolgt – ohne nachvollziehbare Begründung.
Die Verwaltungsbehörde, die mit öffentlichem Recht zu tun hat, nimmt eine Einschätzung im Strafrecht vor. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft die zuständige und die fachlich geschulte Behörde.
3. Vorwurf eines vermeintlich unbeachteten Warnhinweises
Mir wird vorgehalten, auf einen Warnhinweis der Bundespolizei nicht reagiert zu haben.
Dies ist nachweislich falsch.
• Die Ausländerbehörde der Stadt Solingen hat am 11. November 2019 ein mehrseitiges Schreiben an die Bundespolizei übermittelt, das die relevanten Fragestellungen detailliert darlegt.
• Weitere Unterlagen wurden übermittelt, und es erfolgte telefonischer Kontakt.
• Es gab danach keinerlei Beanstandungen oder weitergehende Hinweise seitens der Bundespolizei.
Die Behauptung, man habe nicht reagiert, entbehrt jeder Grundlage.
4. Zur angeblich rechtswidrigen Verfahrensanweisung
Eine interne Verfahrensanweisung, die mir zur Unterschrift vorgelegt wurde, wird nunmehr als Beleg einer rechtswidrigen Mitwirkung gewertet. Dazu stelle ich klar:
• Die Anweisung sah vor, Vorschläge zu möglichen Blue-Card-Verfahren entgegenzunehmen – unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass ausschließlich geltendes Recht angewendet wird.
• Es wurde kein einziger Aufenthaltstitel auf Grundlage dieser Anweisung erteilt, weil sich de facto kein tatsächliches Verfahren mehr angeschlossen hat.
• Bis heute wurde mir nicht erläutert, welche meiner Handlungen und Entscheidungen rechtswidrig gewesen sein soll.
Die Bewertung der Bezirksregierung entbehrt einer rechtlichen Grundlage.
5. Umgang mit Anträgen des Hauptbeschuldigten
Es wird behauptet, ich sei in die Versuche des Hauptbeschuldigten eingebunden gewesen, 2021 eine Niederlassungserlaubnis zu erlangen.
Die Fakten:
• Ich war in die interne Kommunikation des Hauptbeschuldigten nicht eingebunden.
• Ich habe keine Zusagen gemacht.
• Nach einem Gespräch im Dezember 2021 führte die Stadt Solingen im Jahr 2022 Wohnsitzüberprüfungen durch – mit dem Ergebnis, dass mehrere Aufenthaltstitel aufgehoben wurden, weil Scheinwohnsitze festgestellt wurden.
Das tatsächliche Verwaltungshandeln lief also dem Ziel des Hauptbeschuldigten entgegen.
Worin hier ein Tatbeitrag liegen soll, erschließt sich nicht.
6. Verwendung meiner dienstlichen Vermerke
Mehrere meiner dienstlichen Vermerke werden als angebliche Tatbeiträge gewertet.
Tatsächlich enthalten diese Vermerke:
• Verweise auf § 21 Aufenthaltsgesetz
• Dokumentationen fachlicher Prüfungen und Ablehnungsentscheidungen‚
Sogar Vermerke aus dem Jahr 2023, die explizit eine Versagung der Niederlassungserlaubnis vorbereiten, werden mir nun als belastend ausgelegt.
Dies ist nicht nachvollziehbar.
7. Fehlender Vermögensvorteil – zwingendes Tatbestandsmerkmal
Für den Tatbestand des § 96 AufenthG (also der Haken, an dem die ganze Ermittlung hängt) ist ein Vermögensvorteil zwingend erforderlich.
Mir wird:
• kein eigener Vermögensvorteil vorgeworfen
• lediglich unterstellt, ich hätte von den Honorarzahlungen an den hauptbeschuldigten Rechtsanwalt gewusst
Diese Unterstellung erfolgt ohne jegliche Beweise – und solche Beweise existieren schlichtweg nicht.
8. Schlussbemerkung
Ich erlebe derzeit eine Vorverurteilung, ohne dass ein strafrechtliches Verfahren durchgeführt wurde.
Als Beamter hätte ich nicht erwartet, auf dieser Grundlage eine Maßnahme zu erfahren, die meine berufliche und persönliche Reputation massiv beschädigt.
Ich werde mich mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Vorwürfe und gegen die Suspendierung zur Wehr setzen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Verständnis, dass ich zum Schutz meiner Verfahrensrechte derzeit keine Fragen beantworten werde.“
Die politische Bombe: Warum erst jetzt? Warum so spät?
Und jetzt kommt ein brisantes Detail des ganzen Skandals ins Spiel, der die Stadt politisch elektrisiert wie kein anderes Thema:
Die untersuchten Vorgänge stammen alle aus der Amtszeit des früheren SPD-Oberbürgermeisters Tim Kurzbach.
Doch die Bezirksregierung Düsseldorf wird erst aktiv, nachdem der neue CDU-Oberbürgermeister Daniel Flemm sein Amt antritt.
Für viele in Solingen wirkt diese zeitliche Abfolge mindestens „auffällig“. Die große, unausgesprochene Frage lautet: Warum hat die Bezirksregierung Düsseldorf nicht viel früher eingegriffen?
Sollte mit dem späten Einschreiten verhindert werden, dass ein amtierender SPD-Oberbürgermeister selbst ins Visier geraten könnte?

Die Stadt diskutiert. Die Politik kocht. Die Bürger rätseln. Doch eines ist klar:
Eine Antwort darauf kann am Ende nur die Bezirksregierung Düsseldorf selbst geben. Solange sie schweigt, bleibt über Solingen ein Schatten hängen – einer, der weit über den Fall Welzel hinausweist.
Hinweis: Für alle Beteiligten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.











