Suspendierung löst politische Diskussionen aus
Solingen – Die vorläufige Suspendierung des Solinger Beigeordneten Jan Welzel durch die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Stadtpolitik in Unruhe versetzt und sorgt für Diskussionen über Verantwortlichkeiten sowie über die Arbeit der ehemaligen Verwaltungsführung. Neben den straf- und disziplinarrechtlichen Prüfungen, die nun eingeleitet wurden, richtet die Solinger CDU in ihrer Stellungnahme den Blick besonders auf die Amtszeit des früheren SPD-Oberbürgermeisters Tim Kurzbach.
CDU verweist auf Verantwortung der früheren Stadtspitze um den ehemaligen SPD-Oberbürgermeister Tim Kurzbach
Der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Carsten Voigt, und der CDU-Kreisvorsitzende Sebastian Haug betonen, dass die untersuchten Vorgänge zeitlich eindeutig in Kurzbachs Amtszeit fallen. Gegen Kurzbach selbst läuft ebenfalls weiterhin ein gesondertes Disziplinarverfahren. „Wir hätten uns gewünscht, dass dieses Verfahren schon früher zu einem Ergebnis gekommen wäre“, so Voigt und Haug. Dass die Suspendierung Welzels unmittelbar nach der Kommunalwahl publik wurde, sei „diplomatisch gesagt unglücklich“ und werfe Fragen zur Rolle der Bezirksregierung auf.
Offene Fragen zum Compliance-Gutachten aus Kurzbachs Amtszeit
Zugleich rückt die CDU das von der früheren Stadtführung – und damit unter Verantwortung von Ex-OB Kurzbach – beauftragte Compliance-Gutachten in den Mittelpunkt: Eine Anwaltskanzlei sollte ein umfangreiches Gutachten erstellen, das relevante Verwaltungsabläufe prüfen sollte. Die Christdemokraten kritisieren, dass bis heute unklar sei, ob der Kanzlei tatsächlich alle notwendigen Unterlagen vorlagen und wie weit das Gutachten fortgeschritten ist. „Diese Fragen müssen vollständig aufgeklärt werden“, fordern Voigt und Haug. Die aktuelle Stadtspitze um den neu gewählten Oberbürgermeister Daniel Flemm wird für ihre transparente Informationspraxis dabei ausdrücklich gelobt.
Ermittlungen gegen Jan Welzel noch im frühen Stadium
Die Bezirksregierung hatte Welzel mit sofortiger Wirkung von seinen beamtenrechtlichen Pflichten entbunden. Anlass sind Hinweise auf eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit Ermittlungen nach § 96 Aufenthaltsgesetz. Ein gerichtliches Verfahren existiert jedoch nicht; es liegt keine Anklage vor. Für Welzel und alle weiteren Beteilgten gilt weiterhin die verfassungsrechtlich garantierte Unschuldsvermutung.
Welzel legt Unterlagen vor – Bewertung liegt bei den Behörden
Welzel selbst hat nach eigenen Angaben umfassende Unterlagen an die Ermittlungsbehörden übermittelt, aus denen sich aus seiner Sicht keine persönlichen Vorteile oder Pflichtverletzungen ergeben. Die rechtliche Bewertung liegt ausschließlich bei den Ermittlungsbehörden.
Prüfungen zu Vorgängen aus dem Jahr 2019 laufen
Im Zentrum der Ermittlungen steht unter anderem auch ein Warnhinweis der Bundespolizei aus dem Jahr 2019. Die Solinger Ausländerbehörde habe laut Aktenlage umgehend reagiert – mit einem detaillierten Schreiben, ergänzenden Unterlagen und telefonischen Rücksprachen. Hinweise auf Beanstandungen seien bislang nicht ersichtlich. Ebenfalls geprüft wird eine interne Verfahrensanweisung, deren juristische Bewertung noch aussteht. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde auf deren Grundlage kein Aufenthaltstitel erteilt; die Anweisung verwies zudem ausdrücklich auf die zwingende Anwendung des geltenden Rechts. Persönliche finanzielle Vorteile werden Welzel aktuell nicht vorgeworfen; mögliche Kenntnisse über Honorarzahlungen Dritter bleiben Gegenstand der Ermittlungen.
CDU fordert geschlossenes Handeln und volle Transparenz
Angesichts der Belastungen für die Verwaltung mahnen Voigt und Haug ein geschlossenes Handeln an. Verwaltung und Politik müssten nun gemeinsam dafür sorgen, dass alle Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen und sämtliche offenen Fragen transparent aufgeklärt werden. Die vorübergehende Neuverteilung von Zuständigkeiten im Verwaltungsvorstand sei ein „wichtiger Schritt“, um die volle Handlungsfähigkeit der Stadt Solingen sicherzustellen.











