Solingen – Ab dem 8. Januar 2026 verschickt die Stadt Solingen rund 9.400 Hundesteuerbescheide für insgesamt 10.740 angemeldete Hunde. Den Bescheiden liegen auch die neuen Hundesteuermarken bei, die für den Zeitraum 2026 bis 2030 gültig sind. Die Bescheide selbst dienen in erster Linie der Information, denn die Hundesteuer wird wie gewohnt am 15. Mai und 15. November fällig.
Die Steuersätze bleiben unverändert:
- Für einen Hund werden 151,20 Euro pro Jahr fällig.
- Bei zwei Hunden beträgt die Steuer 174 Euro pro Hund.
- Halter von drei oder mehr Hunden zahlen 192 Euro pro Hund.
- Deutlich teurer bleibt es für die Haltung eines als gefährlich eingestuften Hundes nach dem Landeshundegesetz NRW – hier werden 1.200 Euro pro Tier erhoben.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuervergünstigungen möglich, etwa für Menschen, die Sozialleistungen erhalten oder eine besondere Schwerbehinderung haben.
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass alle Hunde ordnungsgemäß angemeldet sein müssen. Wer seinen Hund bislang nicht steuerlich erfasst hat, sollte dies dringend nachholen. Wird ein nicht gemeldetes Tier im öffentlichen Raum angetroffen, droht ein Bußgeld ab 150 Euro. Zusätzlich wird die Steuer rückwirkend erhoben – ab dem Zeitpunkt, zu dem der Hund im Haushalt lebt.
Um die Einhaltung der Anmeldepflicht zu überprüfen, sind regelmäßig Ermittler des Stadtdienstes Steuern unterwegs. Als Nachweis dient die gültige Hundemarke, die sichtbar am Tier angebracht sein muss.
Weitere Informationen zur Hundesteuer sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden sich auf der städtischen Website unter https://solingen.de/inhalt/verzeichnis/product/72












