Solingen – Zum Jahresende sind alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer aufgefordert, ihre Trinkwasserzähler selbst abzulesen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Solingen (EBS) hat die entsprechenden Ablesekarten für die jährliche Selbstmitteilung bereits versandt; sie sollten in den kommenden Tagen in den Briefkästen ankommen. Stichtag für die Erfassung ist der 31. Dezember, die Übermittlung der Zählerstände muss bis spätestens 9. Januar erfolgen.
Für die Weitergabe der Werte stehen mehrere Wege zur Verfügung, die in der schriftlichen Benachrichtigung detailliert aufgeführt sind. Besonders empfohlen wird die Nutzung des Ableseportals auf der städtischen Internetseite unter https://service.solingen.de/, da hier die Daten schnell und komfortabel erfasst werden können. Alternativ können die Ablesekarten per Post zurückgesendet oder die Zählerstände telefonisch beziehungsweise per Fax gemeldet werden.
Der EBS weist ausdrücklich darauf hin, wie wichtig eine fristgerechte Meldung ist. Nur so können Rückfragen vermieden und korrekte Jahresabrechnungen erstellt werden. Gehen keine Werte ein, muss der Verbrauch automatisch geschätzt werden – Abweichungen vom tatsächlichen Wasserverbrauch sind dabei möglich.
Für Grundstücke mit Gartenwasserzählern oder anderen Abzugsmengen beim Schmutzwasser gilt ein separates Verfahren. In diesen Fällen können die entsprechenden Werte per E-Mail an tbs.Grundabgaben@solingen.de oder über das Serviceportal der Stadt Solingen eingereicht werden. Eine Übermittlung über das Ableseportal ist hier nicht möglich. Berücksichtigt werden Abzugsmengen, die bis zum 15. Januar fristgerecht übermittelt wurden.
Der EBS empfiehlt daher, die Ablesung frühzeitig vorzunehmen und die Werte auf dem jeweils passenden Weg zu übermitteln, um einen reibungslosen Ablauf der jährlichen Abrechnung sicherzustellen.












