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Warnung vor Weihnachtsglücksspiel: Teilnahme an spanischer Lotterie „El Gordo“ aus Deutschland ist illegal

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Mit glänzenden Gewinnversprechen und festlicher Werbung lockt sie jedes Jahr Millionen Menschen an: die spanische Weihnachtslotterie „El Gordo“. Doch was viele Spielwillige in Deutschland nicht wissen – oder verdrängen: Eine Teilnahme aus Deutschland ist illegal. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) warnt eindringlich vor den Risiken.

Gerade in der Vorweihnachtszeit nimmt das Online-Werbeaufkommen für „El Gordo“ stark zu. Besonders im Dezember kurz vor Weihnachten werben zahlreiche Internetanbieter gezielt um Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. Dabei suggerieren sie eine legale Teilnahme an der berühmten spanischen Lotterie. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ist eine Teilnahme aus Deutschland verboten.

Keine echten Lose – sondern illegale Wetten

Wer sich aus Deutschland online an „El Gordo“ beteiligt, kauft in der Regel kein offizielles Los der spanischen Staatslotterie. Stattdessen schließen die Teilnehmer lediglich eine Wette auf den Ausgang der Ziehung bei einem privaten Drittanbieter ab. Ein Vertragsverhältnis mit dem spanischen staatlichen Lotterieveranstalter kommt dabei nicht zustande. Solche Angebote werden als sogenannte Zweitlotterien bezeichnet – und sind nach deutschem Recht nicht erlaubnisfähig und damit illegal.

Die Problematik ist vielen Spielern schlicht nicht bewusst. Während „El Gordo“ in Spanien völlig legal ist und dort zu den traditionsreichsten Lotterien zählt, gilt für Personen in Deutschland ausschließlich deutsches Glücksspielrecht. Dieses sieht vor, dass ein Glücksspiel dort als veranstaltet gilt, wo die Teilnahme ermöglicht wird – also in diesem Fall in Deutschland.

Strafbar und riskant

Besonders brisant: Nicht nur das Veranstalten illegalen Glücksspiels ist strafbar, sondern auch die Teilnahme selbst. Nach § 284 des Strafgesetzbuches können sich auch Spielerinnen und Spieler strafbar machen. Darüber hinaus drohen erhebliche Risiken: ausbleibende Gewinnauszahlungen, manipulierte Ziehungen, unsichere Zahlungswege oder der Missbrauch persönlicher Daten.

Die GGL warnt daher ausdrücklich davor, auf entsprechende Online-Angebote zu reagieren – selbst dann, wenn diese professionell gestaltet sind oder mit bekannten Symbolen der spanischen Lotterie werben.

Nur geprüfte Anbieter sind erlaubt

Wer in Deutschland legal an Lotterien teilnehmen möchte, sollte ausschließlich Angebote nutzen, die offiziell zugelassen sind. Alle erlaubten Lotterien und Vermittler sind in einer amtlichen Whitelist auf der Website der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unter https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/uebersicht-erlaubter-anbieter-whitelist aufgeführt. Dazu zählen unter anderem staatliche Lotterien, Klassenlotterien, Soziallotterien und zugelassene gewerbliche Spielvermittler.

Fazit

So verlockend die Aussicht auf Millionen- oder gar Milliarden­gewinne auch sein mag: Eine Teilnahme an der spanischen Weihnachtslotterie „El Gordo“ aus Deutschland ist nicht legal. Die GGL rät dringend zur Vorsicht und geht konsequent gegen illegale Anbieter und entsprechende Werbung vor. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt: Finger weg – und im Zweifel lieber auf legale, geprüfte Angebote setzen.

Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

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