Kurz vor dem Jahreswechsel warnen Polizei, Zoll und Feuerwehr eindringlich vor der Verwendung illegaler oder im Ausland gekaufter Feuerwerkskörper. Nur in Deutschland zugelassene und legal erworbene Raketen und Böller dürfen an Silvester gezündet werden. Verstöße können nicht nur schwerste Verletzungen verursachen, sondern auch empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Mit Blick auf den anstehenden Jahreswechsel betonen die Behörden erneut, wie wichtig es ist, ausschließlich Feuerwerk zu verwenden, das in Deutschland zugelassen ist. „Viele der im Ausland angebotenen Knallkörper entsprechen weder den hiesigen Sicherheitsstandards noch tragen sie die erforderliche CE- und BAM-Kennzeichnung“, erklärt ein Sprecher der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Solche Produkte enthalten oft deutlich mehr Sprengstoff als zulässig – mit fatalen Folgen.
Sprengstoffgesetz regelt klar, was erlaubt ist
Das deutsche Sprengstoffgesetz (SprengG) schreibt genau vor, welche pyrotechnischen Gegenstände in Umlauf gebracht und gezündet werden dürfen. Der Verkauf an Privatpersonen ist streng geregelt und zeitlich begrenzt. Wer illegale Feuerwerkskörper einführt, besitzt oder zündet, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit – häufig sogar eine Straftat.
Hohe Strafen bei Verstößen
Die Konsequenzen können erheblich sein:
- Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro
- Strafverfahren bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Besitz illegaler Sprengstoffe
- Beschlagnahmung der Feuerwerkskörper
- In schweren Fällen Freiheitsstrafen
Zudem treten Versicherungen oft nicht ein, wenn Schäden durch illegales Feuerwerk verursacht wurden.
Polizei und Feuerwehr appellieren an die Vernunft
Rettungskräfte erleben jedes Jahr schwere Handverletzungen, Verbrennungen und Hörschäden durch verbotene Böller. „Der vermeintliche Schnäppchenkauf im Ausland endet nicht selten im Krankenhaus“, warnt ein Feuerwehrsprecher. Neben der persönlichen Gefahr drohen auch Brände und Sachschäden, die ganze Wohngebiete gefährden können.
Woran erkennt man zulässiges Feuerwerk?
- CE-Kennzeichnung
- Identifikationsnummer, z. B. „CE 0589“
- Prüfnummer der BAM (z. B. BAM-F2-1234)
- Deutsche Gebrauchsanleitung
Alles andere sollte unter keinen Umständen gekauft oder gezündet werden.
Fazit: Wer Silvester sicher feiern will, sollte ausschließlich in Deutschland legal erworbenes Feuerwerk verwenden. Der vermeintliche Nervenkitzel mit illegalen Böllern kann Leben verändern – und kostet am Ende weit mehr als ein paar Euro.












