CDU-Fraktionschef Carsten Voigt sieht spürbare Entlastung für die Bürger
Solingen – Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen seit 2022 keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen. Das Land NRW übernimmt seitdem die Kosten für entsprechende Maßnahmen vollständig und erstattet den Kommunen die Ausgaben. Für die Klingenstadt Solingen sind bislang rund 260.000 Euro aus Landesmitteln geflossen.
Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurden auch die Bürgerinnen und Bürger in der Klingenstadt deutlich entlastet. „Niemand hier muss mehr tausende Euro zahlen, nur weil vor der eigenen Haustür gebaut wird“, betont der CDU-Fraktionsvorsitzende im Solinger Stadtrat, Carsten Voigt. Die Landesregierung habe damit nach Jahrzehnten eine Praxis beendet, die von vielen als ungerecht empfunden worden sei. Auch die Solinger CDU hatte sich in der Vergangenheit für eine Neuregelung durch das Land eingesetzt.
Für die Kommunen eröffnen sich durch die vollständige Kostenübernahme neue Spielräume bei der Stadtentwicklung. „Wir können unsere Straßen sicherer, moderner und lebenswerter gestalten – mit besseren Gehwegen, mehr Grünflächen und zeitgemäßer Beleuchtung – ohne die Anlieger zusätzlich zu belasten“, so Voigt. Gleichzeitig garantiere die Erstattung durch das Land, dass den Städten keine finanziellen Nachteile entstehen. „Das schafft Planungssicherheit und stärkt die kommunale Eigenständigkeit“, ergänzt der Fraktionschef.
Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist der letzte Schritt einer seit 2020 laufenden Reform des Kommunalabgabengesetzes. Zunächst hatte das Land 50 Prozent der Beiträge übernommen, 2022 folgte die vollständige Übernahme – auch rückwirkend für bereits erhobene Beiträge. Seit 2024 ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gesetzlich untersagt, die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Landesmittel.
Landesweit wurden seit Beginn des Programms rund 3.200 Erstattungsanträge gestellt. Insgesamt sind bereits 213 Millionen Euro an 225 Städte und Gemeinden ausgezahlt worden. Die Reform entlastet nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern gibt den Kommunen zugleich verlässliche Rahmenbedingungen für zukunftsfähige Infrastrukturprojekte.











