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SolingenNRW-Schulministerium weist auf generelle Schulpflicht trotz Warnstreik im ÖPNV hin

NRW-Schulministerium weist auf generelle Schulpflicht trotz Warnstreik im ÖPNV hin

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Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen

Düsseldorf/Solingen – Trotz der angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen bleibt die Schulpflicht uneingeschränkt bestehen. Darauf weist das NRW-Schulministerium in einer aktuellen Presseerklärung hin. Schülerinnen und Schüler sind auch bei vorhersehbaren Einschränkungen im Nahverkehr verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen.

„Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht weiterhin“, betont das Ministerium.


Eltern tragen besondere Verantwortung

Im Mittelpunkt der Erklärung steht die Verantwortung der Eltern. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder trotz möglicher Verkehrsprobleme zur Schule gelangen. Dazu gehört, rechtzeitig alternative Schulwege zu organisieren – etwa durch Fahrgemeinschaften, private Fahrten oder den Fußweg.

Das Schulministerium macht deutlich: Der Ausfall von Bussen und Bahnen allein ist kein Grund, dem Unterricht fernzubleiben.


Entschuldigte Fehlzeiten nur im Ausnahmefall

Eine Entschuldigung für das Fernbleiben vom Unterricht kommt nur dann in Betracht, wenn der Schulweg im Einzelfall nicht zumutbar ist. Dies kann etwa bei sehr langen Wegen oder fehlenden Alternativen der Fall sein.

In solchen Fällen wird das Fehlen als entschuldigte Fehlzeit gewertet. Eine pauschale Regelung für alle Schülerinnen und Schüler gibt es jedoch nicht.


Entscheidungsspielraum bei unvorhersehbaren Ausfällen

Anders ist die Situation bei kurzfristigen, nicht vorhersehbaren Ausfällen des Nahverkehrs. In solchen Fällen liegt die Entscheidung bei den Eltern, ob der Schulweg noch zumutbar ist.

Auch hier appelliert das Ministerium an die Erziehungsberechtigten, verantwortungsvoll zu handeln.


Digitale Aufgaben nur als Ergänzung

Bei absehbaren Schwierigkeiten können Schulen unterstützend digitale Aufgaben über ihre Lernplattformen bereitstellen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um regulären Distanzunterricht, sondern lediglich um eine ergänzende Maßnahme für einzelne Schülerinnen und Schüler.

Ein Anspruch darauf besteht nicht, da der Präsenzunterricht weiterhin Vorrang hat.


Appell an Eltern und Schulen

Mit Blick auf den angekündigten Warnstreik ruft das Schulministerium Eltern dazu auf, sich frühzeitig um Lösungen für den Schulweg zu kümmern. Ziel sei es, den regulären Unterrichtsbetrieb möglichst ohne Einschränkungen aufrechtzuerhalten.

So soll sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler auch in Ausnahmesituationen einen verlässlichen und geregelten Schulalltag erleben.

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