Solingen/Wuppertal – Für viele Fahrerinnen und Fahrer von Kleinkrafträdern und Elektrokleinstfahrzeugen beginnt zum 1. März 2026 ein neues Versicherungsjahr. Darauf weist die Polizei Wuppertal aktuell hin – verbunden mit einem wichtigen Hinweis: Die bisherigen grünen Versicherungskennzeichen verlieren mit Ablauf des 28. Februar ihre Gültigkeit.
Betroffen sind unter anderem Mopeds, Mofas und Roller mit bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, ebenso E-Scooter, Krankenfahrstühle sowie weitere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge. Für sie gilt ab dem Stichtag ausschließlich das neue Kennzeichen in schwarzer Farbe.
Die Polizei erklärt dazu: „Ab Sonntag, dem 1. März, benötigen Sie ein neues Versicherungskennzeichen. Die Farbe wechselt jährlich – in diesem Jahr ist es schwarz.“ Gleichzeitig bedeute das, dass „alle grünen Kennzeichen automatisch ihre Gültigkeit verlieren und kein Versicherungsschutz mehr besteht!“.
Strafbarkeit ohne Versicherungsschutz
Wer dennoch mit altem Kennzeichen unterwegs ist, riskiert erhebliche Konsequenzen. Neben einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz kann es im Schadensfall besonders teuer werden. Nach Angaben der Polizei kann der Fahrer „für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden“, wenn es zu einem Unfall kommt.
Ein häufiger Irrtum: Werkstätten oder Versicherungen erinnern nicht automatisch an den Ablauf des Versicherungsjahres. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Austausch liegt allein bei den Haltern.
Die Polizei rät daher, das neue Kennzeichen rechtzeitig vor dem 1. März zu besorgen, um Bußgelder, strafrechtliche Folgen und finanzielle Risiken zu vermeiden.








