Solingen"Schleuser-Affäre": Verwaltungsgericht setzt Suspendierung von Solinger Beigeordnetem Jan Welzel aus

„Schleuser-Affäre“: Verwaltungsgericht setzt Suspendierung von Solinger Beigeordnetem Jan Welzel aus

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Das Gericht folgt dabei der Argumentation der Verteidigung

Düsseldorf/Solingen – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Suspendierung des Solinger Beigeordneten und Rechtsdezernenten Jan Welzel ausgesetzt. Das teilte seine Rechtsanwältin Andrea Groß-Bölting am Freitagnachmittag (6. März 2026) in einer Pressemitteilung mit.

Nach Darstellung der Verteidigung folgte das Gericht in seinem Beschluss vom 6. März der Argumentation der Anwälte. Die zuvor verhängte Dienstenthebung gegen Welzel wurde damit aufgehoben.

Die Suspendierung war zuvor von der Bezirksregierung Düsseldorf ausgesprochen worden. Mit der Entscheidung des Gerichts erhält Welzel nun deutlichen Rückenwind.

Ermittlungen im Zusammenhang mit der „Schleuser-Affäre“

Hintergrund der Suspendierung sind Ermittlungen im Zusammenhang mit der sogenannten „Schleuser-Affäre“. In diesem Komplex ermittelt die Staatsanwaltschaft seit geraumer Zeit gegen mehrere Beschuldigte.

Im Mittelpunkt steht der Verdacht, dass ein Netzwerk wohlhabenden Ausländern gegen hohe Geldzahlungen Aufenthaltstitel in Deutschland verschafft haben soll. Dabei wird auch geprüft, ob Behördenmitarbeiter in die Vorgänge eingebunden gewesen sein könnten.

Auch Welzel gehört zu dem Kreis der Beschuldigten. Der CDU-Politiker weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Die Entscheidung des Gerichts könnte nun als wichtiges Signal gewertet werden, dass die gegen ihn verhängte Suspendierung rechtlich nicht ausreichend begründet war.

Beschwerde beim OVG Münster möglich

Trotz der gerichtlichen Entscheidung ist der Vorgang noch nicht endgültig abgeschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Zuständig wäre dann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster, das über eine mögliche Überprüfung der Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts entscheiden würde.

Eine Reaktion der Bezirksregierung Düsseldorf auf den Beschluss des Gerichts liegt bislang nicht vor.

Weitere Informationen auf Pressekonferenz angekündigt

Weitere Einzelheiten zu der Gerichtsentscheidung sowie zum weiteren Vorgehen wollen Welzel und seine Anwältin im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgeben. Diese soll am Montag, 9. März 2026, um 12.00 Uhr stattfinden.

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