Düsseldorf/Solingen – Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Suspendierung des Solinger Beigeordneten Jan Welzel aufzuheben, meldet sich nun dessen Rechtsanwältin Andrea Groß-Bölting ausführlich zu Wort. In einer Stellungnahme zur Gerichtsentscheidung spricht sie von erheblichen Mängeln im Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf.
Das Gericht hatte bereits festgestellt, dass „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung“ bestehen.
Verwaltungsgericht: Voraussetzungen für Suspendierung nicht erfüllt
Im Disziplinarrecht dürfen Beamte nur dann vorläufig vom Dienst suspendiert werden, wenn im laufenden Verfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis droht.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts lässt sich eine solche Prognose im Fall des Solinger Beigeordneten derzeit nicht treffen.
Vorwurf der Schleusung nicht ausreichend begründet
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht unter anderem der strafrechtliche Verdacht der Schleusung nach § 96 Aufenthaltsgesetz.
Laut Groß-Bölting stellt das Gericht fest, dass im Bescheid zwar die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale genannt werden. Es werde jedoch nicht konkret dargelegt, durch welche Handlungen Welzel eine angebliche Erschleichung von Aufenthaltstiteln erleichtert haben soll.
Auch ein angeblicher wirtschaftlicher Vorteil werde lediglich behauptet, ohne dass konkrete Tatsachen genannt werden.
Staatsanwaltschaft hat noch keine Anklage erhoben
Ein weiterer wichtiger Punkt: Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gibt es bislang keine Anklage und keinen Beschluss über die Eröffnung eines Hauptverfahrens.
Auch dieser Umstand wurde vom Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt.
Gericht kritisiert fehlende Beweiswürdigung
Das Gericht bemängelt außerdem, dass im Bescheid der Bezirksregierung keine ausreichende Beweiswürdigung vorgenommen wurde.
So werde etwa ein Vernehmungsprotokoll eines Hauptbeschuldigten erwähnt, ohne dass dessen Inhalt nachvollziehbar bewertet werde.
Nach Auffassung der Richter erfüllt der Bescheid daher nicht einmal die Mindestanforderungen an die Darstellung der Vorwürfe.
Verteidigung sieht massive Defizite
Rechtsanwältin Groß-Bölting erklärte zudem, dass im Verfahren zahlreiche entlastende Beweismittel – darunter Telefonmitschnitte und E-Mails – vorgelegt worden seien. Diese seien von Staatsanwaltschaft und Bezirksregierung bislang nicht gewürdigt worden.
Das Verwaltungsgericht habe sich damit jedoch nicht mehr befassen müssen, da bereits die Belastungselemente als unzureichend angesehen wurden.
Kritik an Austausch zwischen Behörden
Die Verteidigung äußert außerdem Bedenken über einen möglichen engen Austausch zwischen Staatsanwaltschaft und Bezirksregierung, der aus den Akten hervorgehe, ohne dass dessen Inhalt dokumentiert sei.
Dies werfe Fragen hinsichtlich der Grundsätze eines fairen Verfahrens sowie der Aktenklarheit und Aktenwahrheit auf.











