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Bezirksregierung legt Beschwerde gegen Aufhebung der Suspendierung von Rechtsdezernent Jan Welzel ein

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Solingen – Im Streit um die Suspendierung des Solinger Beigeordneten Jan Welzel geht das Verfahren in die nächste Runde. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat entschieden, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Beschwerde einzulegen. Damit soll das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die strittigen Fragen erneut prüfen.


Beschwerde gegen Gerichtsentscheidung

Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 6. März 2026. Das Gericht hatte die vorläufige Dienstenthebung Welzels ausgesetzt. Die Bezirksregierung hält jedoch an ihrer rechtlichen Einschätzung fest und strebt nun eine Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz an.

Die eingelegte Beschwerde hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Welzel bleibt vorerst im Dienst, bis das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung trifft.


Disziplinarverfahren läuft weiter

Unabhängig davon läuft das Disziplinarverfahren gegen den Beigeordneten weiter. Die Bezirksregierung betont, dass Disziplinarrecht nicht mit Strafrecht gleichzusetzen ist. Beide Verfahren würden parallel, aber eigenständig geführt.

Ziel des Disziplinarverfahrens sei es vor allem, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu sichern und das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten.


Verfahren seit 2025 bei der Bezirksregierung

Bereits im Frühjahr 2025 hatte die Bezirksregierung das Verfahren an sich gezogen. Ein Grund dafür war, dass gegen den damaligen Oberbürgermeister, der eigentlich zuständig gewesen wäre, selbst straf- und disziplinarrechtlich ermittelt wurde.

Auf Basis staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sowie eigener Prüfungen und Vernehmungen – und nach Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium – wurde schließlich die vorläufige Suspendierung Welzels angeordnet.


Ausgang weiterhin offen

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde diese Suspendierung zunächst aufgehoben. Ob dies Bestand haben wird, muss nun das Oberverwaltungsgericht klären.

Die Bezirksregierung machte deutlich, dass der weitere Verlauf sowohl von den gerichtlichen Entscheidungen als auch von den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abhängt. Zu Details oder möglichen Zeitpunkten äußerte sich die Behörde nicht.

Damit bleibt der Fall Welzel weiterhin ungeklärt – und dürfte Politik und Verwaltung in Solingen noch länger beschäftigen.

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