Dies & DasAltes Dorper Pfarrhaus wird zu modernem Wohnraum umgebaut

Altes Dorper Pfarrhaus wird zu modernem Wohnraum umgebaut

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Förderbescheid übergeben – Drei neue Wohnungen entstehen an der Klingenstraße


Vom Pfarrhaus zum Wohnprojekt

Über viele Jahre lebten Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Dorp mit ihren Familien im Gebäude an der Klingenstraße 122. Später wurde das Haus vermietet. Doch das 1969 errichtete Gebäude wies zunehmend altersbedingte Mängel auf. Eine umfassende energetische und technische Sanierung wäre nur mit erheblichem finanziellen Aufwand möglich gewesen.

Die Kirchengemeinde entschied sich daher für einen grundlegenden Umbau: Das ehemalige Pfarrhaus wird modernisiert und erweitert. Künftig entstehen dort drei hochwertige Wohnungen.


Förderung für bezahlbaren Wohnraum

Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert, die von der Stadt Solingen bewilligt wurden. Die Kirchengemeinde profitiert dabei von günstigen Konditionen und verpflichtet sich im Gegenzug, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Die Mieten werden langfristig begrenzt. Die Wohnungen stehen ausschließlich Menschen mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung.


Offizielle Übergabe des Förderbescheids

Planungs- und Baudezernent Andreas Budde überreichte den Förderbescheid an Pfarrerin Raphaela Demski-Galla sowie Dr. Hanjo Bergfeld von der evangelischen Kirchengemeinde Dorp.

„Ich freue mich sehr, dass die Kirchengemeinde diesen Schritt geht. Er führt zu einer Win-Win-Situation“, sagte Budde. „Die Gemeinde gibt dem Haus eine zukunftsweisende Nutzung. Und die Stadt erhält Wohnungen, die bezahlbar sind – und die wir dringend benötigen.“


Modernisierung auf aktuellem Standard

Das Gebäude entspricht bislang einem typischen Baustil der sechziger Jahre: massiv gebaut und mit Flachdach. Es handelt sich um einen klassischen Nachkriegsentwurf.

Nach dem Umbau wird das Haus den heutigen Anforderungen gerecht. Es erreicht den Effizienzhausstandard 40 und wird barrierefrei gestaltet. Die neuen Wohnungen bieten drei bis fünf Zimmer und verfügen jeweils über einen Freisitz.


Wohnraumförderung gewinnt an Bedeutung

Die öffentliche Wohnraumförderung sorgt derzeit auch in Solingen für zusätzlichen Wohnraum. In mehreren Stadtteilen werden Projekte unterstützt, die im Laufe des Jahres bezugsfertig werden sollen.

Für Investoren sind die Konditionen attraktiv: In den ersten fünf Jahren gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Jahr, danach 1 Prozent für die Dauer der Mietpreisbindung. Zusätzlich gibt es Tilgungsnachlässe auf die Förderdarlehen sowie auf Zusatzdarlehen.


Große Nachfrage – So gibt es Unterstützung und Infos

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist weiterhin hoch. Voraussetzung für den Einzug in eine geförderte Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein sowie die Eintragung in die Wohnungssuchendenkartei.

Informationen zur Wohnraumförderung erhalten Interessierte beim Stadtdienst Wohnen per E-Mail an wohnraumfoerderung@solingen.de oder telefonisch unter 0212 / 290 – 2131 und – 2534.

Weitere Hinweise zum Wohnberechtigungsschein und zur Wohnungsvermittlung gibt es auf der Internetseite der Stadt Solingen unter https://www.solingen.de (Suchbegriffe: Wohnberechtigungsschein oder Wohnungsvermittlung). Dort steht auch das Antragsformular zum Download bereit. Künftig soll zusätzlich eine Übersicht über bald bezugsfertige Objekte veröffentlicht werden.

Telefonische Auskünfte rund um den Wohnberechtigungsschein und die Wohnungssuche erteilt der Stadtdienst Wohnen außerdem unter den Rufnummern 0212 / 290 – 2531, – 2281 und – 2376.

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