Dies & DasLeichtsinn auf der Müngstener Brücke wird teuer: Polizei und Stadtverwaltung erlassen Kostenbescheide...

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke wird teuer: Polizei und Stadtverwaltung erlassen Kostenbescheide gegen die Verursacher

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Großeinsatz am 8. März beschäftigte zahlreiche Einsatzkräfte

Solingen/Remscheid – Der Einsatz rund um die Müngstener Brücke vom Sonntag, 8. März, hat nun auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen. Gegen 12:05 Uhr hatten damals mehrere Zeugen drei Personen im Bereich der Gleisanlagen und der Brücke bemerkt und den Notruf verständigt.

Nach Angaben der Bundespolizei hielten sich zwei Erwachsene und ein Kind unbefugt im Gleisbereich auf. Die Strecke musste daraufhin zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr für den Zugverkehr gesperrt werden. Neben der Bundespolizei waren auch Kräfte des Polizeipräsidiums Wuppertal sowie der Feuerwehren aus Solingen und Remscheid im Einsatz.

Die beteiligten Erwachsenen erklärten später, eine Navigations-App habe ihnen den Weg über die Brücke angezeigt. Die Bundespolizei machte jedoch deutlich, dass sichtbar angebrachte Verbotsschilder selbstverständlich weiterhin zu beachten seien.

Stadt Solingen erlässt Kostenbescheid

Wie die Stadt Solingen unserer Redaktion auf Anfrage mitteilte, wurde die verwaltungsrechtliche Prüfung mittlerweile abgeschlossen. Infolgedessen sei ein entsprechender Kostenbescheid erlassen worden.

Die Stadt verweist dabei auf die geltenden Regelungen des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes NRW (BHKG) sowie auf die „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Klingenstadt Solingen“.

Nach Angaben von Pressesprecher Tobias Kollig werde bei Einsätzen infolge grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handelns regelmäßig geprüft, ob ein Kostenersatz geltend gemacht werden kann.

Detaillierte Kostenaufstellung veröffentlicht

Im Zuge der weiteren Korrespondenz stellte die Stadt Solingen der unserer Redaktion schließlich auch eine konkrete Aufstellung der geltend gemachten Kosten zur Verfügung. Danach wurden folgende Positionen berücksichtigt:

  • Einsatzleitwagen: 41,92 Euro
  • Löschfahrzeug: 105,73 Euro
  • Drehleiter: 55,64 Euro
  • Personal Laufbahngruppe 2: 70,50 Euro
  • Personal Laufbahngruppe 1 (9 Kräfte): 382,73 Euro

Damit belaufen sich die von der Feuerwehr Solingen geltend gemachten Kosten auf insgesamt rund 656 Euro.

Die nun vorliegenden Informationen zeigen, dass die Stadt Solingen den Sachverhalt umfassend geprüft und transparent aufgearbeitet hat.

Weitere Behörden verfolgen Verfahren ebenfalls weiter

Auch andere beteiligte Behörden beschäftigen sich weiterhin mit dem Vorfall.

Die Bundespolizei teilte mit, dass Polizeikosten in Höhe von insgesamt 99,60 Euro entstanden seien. Zusätzlich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen die beiden Erwachenen wegen des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich eingeleitet.

Das Polizeipräsidium Wuppertal erklärte darüber hinaus, dass dort Gebühren in Höhe von 118,50 Euro je Kostenschuldner geltend gemacht werden. Dort befindet sich das Verfahren derzeit noch in der Anhörungsphase.

Stadt Remscheid prüft weiterhin

Die Stadt Remscheid hat ihre Prüfung eines möglichen Kostenersatzes dagegen bislang noch nicht abgeschlossen. In einer Stellungnahme erklärte das Büro von Oberbürgermeister Sven Wolf, dass die verwaltungsinterne Sachverhaltsaufbereitung weiterhin andauere und zunächst alle entscheidungserheblichen Umstände vollständig geprüft werden müssten.

Zwar verweist die Stadt Remscheid auf unterschiedliche Zuständigkeiten und laufende Prüfungen, konkrete Angaben dazu, wann mit einer endgültigen Entscheidung gerechnet werden kann, liegen bislang jedoch nicht vor. Im Vergleich zu den bereits abgeschlossenen beziehungsweise weit fortgeschrittenen Verfahren anderer Behörden wirkt die Bearbeitungsdauer inzwischen vergleichsweise lang.

Vorfall zeigt Folgen leichtfertigen Handelns

Der Vorfall an der Müngstener Brücke macht deutlich, welche Folgen leichtfertiges Verhalten im Bereich von Gleisanlagen haben kann. Durch das unbefugte Betreten der Brücke mussten zahlreiche Einsatzkräfte tätig werden, zudem kam es zu Einschränkungen im Bahnverkehr.

Vor diesem Hintergrund erscheint es nachvollziehbar, dass die beteiligten Behörden prüfen beziehungsweise bereits entschieden haben, die entstandenen Einsatzkosten gegenüber den Verursachern geltend zu machen.

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